Halle ePvP
Erstmal hoffe ich das der Thread in dem Bereich hier richtig ist.
Wenn nicht tut es mir leid und Ich bitte darum das der Thread verschoben wird.
Das Ich nun die Tage bei Foerster & Thelen (Falls die jemand kennt) mir etwas Geld dazu verdienen will aber mir über eins nicht im klaren bin wollten ich euch Fragen ob folgende Regelung auch für Freiberufliche gilt. Hab schon das Internet durchforstet aber es gibt teilweise sehr große Unterschiede in den Aussagen einer (sogar seriösen) Web Plattformen.
Ich lese da zwar heraus das die Regelung bezüglich der Familienversicherung auch für Freiberufliche geltend ist. Allerdings meinte ein Bekannter von mir, dass dies nicht der Fall währe und ich die KV selber abschließen muss.
Und falls jemand schon mal bei F&T gearbeitet hat, bzw arbeitet würde ich mich über Feedback freuen.
mfg
Erstmal hoffe ich das der Thread in dem Bereich hier richtig ist.
Wenn nicht tut es mir leid und Ich bitte darum das der Thread verschoben wird.
Das Ich nun die Tage bei Foerster & Thelen (Falls die jemand kennt) mir etwas Geld dazu verdienen will aber mir über eins nicht im klaren bin wollten ich euch Fragen ob folgende Regelung auch für Freiberufliche gilt. Hab schon das Internet durchforstet aber es gibt teilweise sehr große Unterschiede in den Aussagen einer (sogar seriösen) Web Plattformen.
QuelleQuote:
Familienangehörige, die selbstständig erwerbstätig sind als gewerbliche Unternehmer oder Freiberufler können nur dann familienversichert sein, wenn sie ihre Tätigkeit nicht „hauptberuflich“ im Sinn der gesetzlichen Krankenversicherung ausüben. Dies ist bereits dann der Fall, wenn sie mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (Arbeitsentgelt höher als 400 € im Monat) beschäftigen oder – ohne Arbeitnehmer – mehr als 18 Stunden in der Woche für ihre Tätigkeit aufwenden. Als hauptberuflich selbstständige Tätigkeit gilt (bis zum 31. Dezember 2013) nicht die Tätigkeit einer Tagespflegeperson, die bis zu 5 gleichzeitigig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut. Die Krankenkasse muss allerdings jeden der beiden genannten Fälle anhand weitergehender feststehender Kriterien im Einzelnen beurteilen.
Ich lese da zwar heraus das die Regelung bezüglich der Familienversicherung auch für Freiberufliche geltend ist. Allerdings meinte ein Bekannter von mir, dass dies nicht der Fall währe und ich die KV selber abschließen muss.
Und falls jemand schon mal bei F&T gearbeitet hat, bzw arbeitet würde ich mich über Feedback freuen.
mfg