Aaaaaaaalso :awesome:
Ich steh hier vor einen wirklich schwerwiegenden Problem.
Ich bin (noch) Rollerfahrer und es geht hierbei um meinen Schulweg / Weg in die Stadt.
Ich darf ja laut §2 Abs. 4 der StVO ausserhalb geschlossener Ortschaften mit meinem Roller (25km/h) auf Radwegen fahren.
Was ist aber nun wenn der Radweg in einem Feldweg endet ?
Das ganze sieht ungefähr so aus (Braun = Feldweg , Blau = Radweg , Grau = öffentliche Strasse , das dicke graue ist eine Kraftfahrtstrasse) :
Laut §18 Abs. 1 der StVO darf ich auf einer Kraffahrtstrasse ja nicht fahren.
Wo soll ich denn jetzt fahren ? :awesome:
Ich steh hier vor einen wirklich schwerwiegenden Problem.
Ich bin (noch) Rollerfahrer und es geht hierbei um meinen Schulweg / Weg in die Stadt.
Ich darf ja laut §2 Abs. 4 der StVO ausserhalb geschlossener Ortschaften mit meinem Roller (25km/h) auf Radwegen fahren.
Was ist aber nun wenn der Radweg in einem Feldweg endet ?
Das ganze sieht ungefähr so aus (Braun = Feldweg , Blau = Radweg , Grau = öffentliche Strasse , das dicke graue ist eine Kraftfahrtstrasse) :
Laut §18 Abs. 1 der StVO darf ich auf einer Kraffahrtstrasse ja nicht fahren.
Wo soll ich denn jetzt fahren ? :awesome: