WoW Auktion

03/08/2008 20:22 Aggrido#1
Hallo Leute,
ich habe bei Ebay noch einen WoW Account zu verkaufen.Einer hat mir nun ein guten Sofortkaufpreis Angeboten den ich gerne angenommen habe.Was muss ich jetzt mit der Auktion machen?Beenden kann ich die nicht mehr da schon jemand drauf geboten hat.:confused:

mfg
03/08/2008 20:28 nickzulang#2
Schreib in die Auktion "Wurde geändert, wer hier bietet kriegt ein WLan Kabel per Email"


Aber kP Wies rechtlich aussieht.
Aber wenn irh ausserhalb von ebay nen Sofortkauf macht gibts keinen Verkäufer Schutz btw^^
03/09/2008 15:08 Medix#3
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Originally Posted by Aggrido View Post
Hallo Leute,
ich habe bei Ebay noch einen WoW Account zu verkaufen.Einer hat mir nun ein guten Sofortkaufpreis Angeboten den ich gerne angenommen habe.Was muss ich jetzt mit der Auktion machen?Beenden kann ich die nicht mehr da schon jemand drauf geboten hat.:confused:

mfg

du kannst in der verkaufs übersicht von den artikeln den acc auswählen und dort dann die auktion abbrechen auch wenn gebote oben sind klappt wunderbar.

musst nur n grund angeben wieso du abbrichst zb: artikel nicht mehr vorhanden.
03/13/2008 01:03 cyrex1900#4
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Originally Posted by Medix View Post
du kannst in der verkaufs übersicht von den artikeln den acc auswählen und dort dann die auktion abbrechen auch wenn gebote oben sind klappt wunderbar.

musst nur n grund angeben wieso du abbrichst zb: artikel nicht mehr vorhanden.

tja, so einfach ist das leider nicht. oder eher zum glück. mir ist nämlich genau das eben passiert und ich werde den ebay-benutzer denke ich mal verklagen.

Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt (AZ 8 U 93/05, [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]), dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.
Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen.
Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard ([Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]) - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB).
03/13/2008 08:34 djpromo#5
Ja aber mal ganz im Ernst ,

1. Würden eh nur 0,5 % der Ebay Nutzer überhaupt wegen sowas vor Gericht ziehen
2. Erst recht nicht wegen einem WoW Account , da würde man sich ja lächerlich machen