die einfachste lösung damit keine bullen etc. vor eurer tür stehen ist sich ne usenet account zu machn :D (ich zahl auch nix ;D)
Das nennt sich dann verdunkelung, heißt wenn du versuchst irgendwas zu verstecken das sie es nich finden. Ob das nun auch dafür gilt wenn man die Platte formatiert weis ich nich aber kannst mal stark davon ausgehen ;>Quote:
ist vernichten von beweismaterialien nicht auch strafbar ? also die werden ja sicher nicht ohne grund ne hausdurchsuchung machen und wenn du dann deien festplatte vernichtest oder sonstwas mit der machst : D ( damit sie nicht mehr tut) ist das doc heigentlich vernichtung von beweismaterialien <- dann hätte man das gleiche problem ...
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Ich möchte aus eigener Erfahrung noch etwas hinzufügen (falls im weiteren Diskussionsverlauf noch nicht genannt):Quote:
Vor einer Durchsuchung
- Falls Post kommt (e.g. eine Einladung vor die Polizei) muss man den Termin nicht wahrnehmen. Nur bei Vorladung zum Staatsanwalt muss man erscheinen.
Wenn du mit ner Tüte Geld aus der Bank rennst kannst du auch nicht hinterher brüllen "mimimi ich will nen richterlichen Beschluss". Das variiert von Fall zu Fall. Bei Onlinevergehen kannst du die Vorladung zur Polizei ignorieren.Quote:
Ich möchte aus eigener Erfahrung noch etwas hinzufügen (falls im weiteren Diskussionsverlauf noch nicht genannt):
Nehmt die Vorladung bei der Polizei unbedingt wahr, denn ich hatte das Vergnügen der Fahndung. Sprich: Ich war morgens etwas shoppen und die Polizei hat alles nach mir abgeklappert (Daheim, Oma etc.). Und ich wusste nich was überhaupt abging (Es war übrigens keine schwere Straftat). Bis eine Polizistin mich aufm Handy anrief und mir empfahl meinen Standort zu sagen und dort zu warten. Kaum 3 Minuten waren vergangen, bis ich mit auf die Behörde musste. Dort ledigleich ein kleines Fotoshooting und es ging wieder nach Hause.
Daher empfehle ich allen, die eine Vorladung erhalten, unbedingt dorthinzugehen, denn auch unter einer Vorladung steht, dass wenn man der Vorladung fernbleibt, polizeilich vorgeführt wird.
Grüße
Quote:
Wenn du mit ner Tüte Geld aus der Bank rennst kannst du auch nicht hinterher brüllen "mimimi ich will nen richterlichen Beschluss". Das variiert von Fall zu Fall. Bei Onlinevergehen kannst du die Vorladung zur Polizei ignorieren.
Wenn du dich dann auch noch (grundlos) mitnehmen lässt, bist du dann neunmaldumm?Quote:
also wenn ich zur polizei geladen werde, geh ich da auch hin ^^
und wenn ich nachts zu nem polizisten sage, zeig mal deine marke. dann nimmt der mich gleich mit auffe wache
vieles son neunmalkluger mist hier