Hausdurchsuchung
- Was tun wenn Post von der Polizei kommt?
- Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
- Was darf die Polizei?
- Was sind deine Rechte?
- Was tun wenn man mit zur Wache muss?
- Wie geht es danach weiter?
Diese Fragen stellt sich sicherlich jeder elitepvper mal, besonders im Off Topic wird ja in letzter Zeit viel darüber geredet.
Vor einer Durchsuchung
- Falls Post kommt (e.g. eine Einladung vor die Polizei) muss man den Termin nicht wahrnehmen. Nur bei Vorladung zum Staatsanwalt muss man erscheinen.
Zur Durchsuchung
- „Sie haben das Recht zu schweigen“. Man muss nichts sagen.
- Die Polizei muss sich ausweisen können
- Die Polizei muss einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen können *
- Der Tatverdacht muss so erklärt sein, dass man herauslesen kann was und wo man etwas verbrochen hat
- Man kann eine Kopie verlangen – Die Polizei muss an Ort und Stelle eine Kopie aushändigen
- Man hat das Recht den Beschluss zu lesen, bevor die Polizei die Wohnung betritt *
- Im Beschluss ist/muss festgeschrieben (sein), wo durchsucht werden darf, sprich welche Räume + sonstige Nebengelasse (Keller, Gartenhütte, Hosentaschen etc.)
- Personendurchsuchung ist auch gestattet (USB Sticks etc dürfen beschlagnahmt werden)
- Man darf zur Durchsuchung Zeugen hinzu ziehen – ein Polizist darf kein Zeuge sein
- Zeugen sind nicht verpflichtet auszusagen oder Informationen zu bringen (Familie, Freundin etc.) weder bei der Durchsuchung noch bei einer späteren Vorladung bei der Polizei (nur verpflichtet beim Staatsanwalt).
- Während der Durchsuchung darf man sich frei bewegen, telefonieren! Etc. Man darf sogar die Wohnung verlassen(zur Arbeit o.ä.). *
- Ein Protokoll der Durchsuchung muss von der Polizei geführt werden
- Man muss nicht bei der Durchsuchung mitwirken – Man muss keine Türen, Schränke o.ä. öffnen
- Beweismittelvernichtung/-versuch ist verboten (sog. Verdunkelung)
- Man muss nichts unterschreiben
- Rechtsbeistand darf nicht von der Polizei versagt werden (Anwalt)
- Man ist nicht verpflichtet, Passwörter raus zu geben (Schweigerecht + man muss nichts sagen was einen selbst belastet)
- Drohung mit U-Haft nicht Ernst nehmen –> Haftbeschluss nötig bzw Haftgründe (Fluchtgefahr – Verdunkelungsgefahr) – Festhaltemöglichkeit: bis 24 Uhr des Folgetages (falls nichts weiter vorliegt)
- Onlinedurchsuchung bisher rechtswidrig (bis auf NRW)
* Bei Verdacht auf Verdunkelung (Beweisvernichtung) oder Gefahr für die Beamten ist eine Ausnahme möglich.
Nach der Durchsuchung
- Mitnahme auf die Wache ist ok – man ist nicht verpflichtet mitzuwirken – man muss nichts unterschreiben
- Vernehmung/-protokoll muss man nicht mitmachen
Nach Abschluss der Ermittlungen
- Nach Abschluss der Ermittlungen: Rückgabe der Hardware (idR. nach 6-9Monaten), Sachschadensersatz ab 25€ (Beschädigungen bei Durchsuchung), U-Haft bringt 11€ pro Tag
Tipps zum Schluss
Verschlüsselung anschalten ist nicht rechtswidrig bzw es liegt keine Verdunkelung (Beweisvernichtung) vor, da die Daten weiterhin vorhanden sind, nur eben verschlüsselt).
Solltet ihr von der Durchsuchung wissen, und der Tatbestand bezieht sich auf Computer oder digitale Daten, ist es nicht empfehlenswert den Computer zu Formatieren und neu aufzusetzen.
Eine Alternative wäre es, eine andere Festplatte die bereits ein benutztes Betriebssystem enthält einzubauen. Die Originale Festplatte verstecken (nicht in der Wohnung). Dies würde nicht als Verdunkelung gelten, den 1. Es ist nur schwer nachweisbar 2. Festplatten Tausch wegen bsp. Hardware Fehlern ist keine Verdunkelung.
- Was tun wenn Post von der Polizei kommt?
- Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
- Was darf die Polizei?
- Was sind deine Rechte?
- Was tun wenn man mit zur Wache muss?
- Wie geht es danach weiter?
Diese Fragen stellt sich sicherlich jeder elitepvper mal, besonders im Off Topic wird ja in letzter Zeit viel darüber geredet.
Vor einer Durchsuchung
- Falls Post kommt (e.g. eine Einladung vor die Polizei) muss man den Termin nicht wahrnehmen. Nur bei Vorladung zum Staatsanwalt muss man erscheinen.
Zur Durchsuchung
- „Sie haben das Recht zu schweigen“. Man muss nichts sagen.
- Die Polizei muss sich ausweisen können
- Die Polizei muss einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen können *
- Der Tatverdacht muss so erklärt sein, dass man herauslesen kann was und wo man etwas verbrochen hat
- Man kann eine Kopie verlangen – Die Polizei muss an Ort und Stelle eine Kopie aushändigen
- Man hat das Recht den Beschluss zu lesen, bevor die Polizei die Wohnung betritt *
- Im Beschluss ist/muss festgeschrieben (sein), wo durchsucht werden darf, sprich welche Räume + sonstige Nebengelasse (Keller, Gartenhütte, Hosentaschen etc.)
- Personendurchsuchung ist auch gestattet (USB Sticks etc dürfen beschlagnahmt werden)
- Man darf zur Durchsuchung Zeugen hinzu ziehen – ein Polizist darf kein Zeuge sein
- Zeugen sind nicht verpflichtet auszusagen oder Informationen zu bringen (Familie, Freundin etc.) weder bei der Durchsuchung noch bei einer späteren Vorladung bei der Polizei (nur verpflichtet beim Staatsanwalt).
- Während der Durchsuchung darf man sich frei bewegen, telefonieren! Etc. Man darf sogar die Wohnung verlassen(zur Arbeit o.ä.). *
- Ein Protokoll der Durchsuchung muss von der Polizei geführt werden
- Man muss nicht bei der Durchsuchung mitwirken – Man muss keine Türen, Schränke o.ä. öffnen
- Beweismittelvernichtung/-versuch ist verboten (sog. Verdunkelung)
- Man muss nichts unterschreiben
- Rechtsbeistand darf nicht von der Polizei versagt werden (Anwalt)
- Man ist nicht verpflichtet, Passwörter raus zu geben (Schweigerecht + man muss nichts sagen was einen selbst belastet)
- Drohung mit U-Haft nicht Ernst nehmen –> Haftbeschluss nötig bzw Haftgründe (Fluchtgefahr – Verdunkelungsgefahr) – Festhaltemöglichkeit: bis 24 Uhr des Folgetages (falls nichts weiter vorliegt)
- Onlinedurchsuchung bisher rechtswidrig (bis auf NRW)
* Bei Verdacht auf Verdunkelung (Beweisvernichtung) oder Gefahr für die Beamten ist eine Ausnahme möglich.
Nach der Durchsuchung
- Mitnahme auf die Wache ist ok – man ist nicht verpflichtet mitzuwirken – man muss nichts unterschreiben
- Vernehmung/-protokoll muss man nicht mitmachen
Nach Abschluss der Ermittlungen
- Nach Abschluss der Ermittlungen: Rückgabe der Hardware (idR. nach 6-9Monaten), Sachschadensersatz ab 25€ (Beschädigungen bei Durchsuchung), U-Haft bringt 11€ pro Tag
Tipps zum Schluss
Verschlüsselung anschalten ist nicht rechtswidrig bzw es liegt keine Verdunkelung (Beweisvernichtung) vor, da die Daten weiterhin vorhanden sind, nur eben verschlüsselt).
Solltet ihr von der Durchsuchung wissen, und der Tatbestand bezieht sich auf Computer oder digitale Daten, ist es nicht empfehlenswert den Computer zu Formatieren und neu aufzusetzen.
Eine Alternative wäre es, eine andere Festplatte die bereits ein benutztes Betriebssystem enthält einzubauen. Die Originale Festplatte verstecken (nicht in der Wohnung). Dies würde nicht als Verdunkelung gelten, den 1. Es ist nur schwer nachweisbar 2. Festplatten Tausch wegen bsp. Hardware Fehlern ist keine Verdunkelung.