Quote:
Originally Posted by GyRRos
Ja fürs ungerrechtfertigte Bannen kann man vors Gericht gehen jedoch nur wenn ungerechtfertigt. "Da für dich dein Bezahltes produkt nicht mehr funktioniert"
|
Du hast gar kein "Produkt" gekauft, nur die Lizenz den Service in Anspruch zu nehmen.
Das ist ja das perfide an dem Online Zwang.
Man bekommt gar kein "Spiel" mehr, nur die Erlaubnis den Service zu nutzen.
Dieser Service kann natürlich jederzeit beidseitig abgebrochen werden und unterliegt den willkürlichen Regeln des Anbieters, den dem Quark hast du ja zugestimmt als du das Spiel und den battlenet Account erstellt hast.
Klagen kannst du, aber das wird dir nur dann etwas bringen wenn Blizzard tatsächlich genau deinen Account einfach aus "boshaftigkeit" gelöscht hätten, oder aus versehen o.Ä.
Aber das gibts eben einfach nicht.
Im Prinzip können sie von heute auf morgen mit dem Service tun was sie wollen, das einzige was das einbringt ist schlechte Presse und wenn du von ein paar Papnasen verklagt wirst mit einer Chance auf Sieg von gegen 0 ; who cares du hast ja fest angestellte Anwälte, ob die nun arbeiten oder nicht ändert nicht viel.