Eure Erfahrungen mit der Kriminalpolizei

11/29/2018 12:45 Cano36.#76
Ich arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei, bekomme viel mit. Wir sollten trotzdem "dankbar" sein das es die gibt allerdings dauert vieles zu lang
11/29/2018 14:16 Daisy20#77
War heute beim Bewährungshelfer (§ 107 StGB & § 83 StGB AUT).
Muss 120 Sozialstunden ableisten, ansonsten drohen 3 Monate (bedingte) Haft mit bis zu 3 jähriger Bewährung.
Davor einpaar Drogen- (Code 104) und Bagatelldelikte, die nicht nennenswert sind.

Also eigentlich ziemlich sauber bis jetzt :D
11/29/2018 14:38 Tam so Asylant#78
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Originally Posted by Daisy20 View Post
War heute beim Bewährungshelfer (§ 107 StGB & § 83 StGB AUT).
Muss 120 Sozialstunden ableisten, ansonsten drohen 3 Monate (bedingte) Haft mit bis zu 3 jähriger Bewährung.
Davor einpaar Drogen- (Code 104) und Bagatelldelikte, die nicht nennenswert sind.

Also eigentlich ziemlich sauber bis jetzt :D
"eigentlich" ziemlich sauber :D
11/29/2018 19:37 Hawkk#79
mal gucken ob ich den ein oder anderen kripo beamten ab märz 2019 in der Kaserne sehen werde habibi dann berichte ich dir
12/01/2018 23:33 ExiledBoost™#80
Weder Kriminalpolizei noch normale Polizei - Nur ausgefragt als Augenzeuge sonst nichts, zum Glück! :D

LG
12/03/2018 22:32 Ragucci#81
Öfters negativ in Erscheinung getreteten damals, aber so richtig schwere Dinger dann auch nicht. Aber ohne Grund habe ich noch nie Probleme gehabt, selbst als ich der Täter war, war ich immer kooperativ und somit waren die Beamten immer mega korrekt zu mir
03/20/2019 14:10 pnat#82
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Originally Posted by Hawkk View Post
mal gucken ob ich den ein oder anderen kripo beamten ab märz 2019 in der Kaserne sehen werde habibi dann berichte ich dir
Neuigkeiten?
03/20/2019 14:32 Sikidi_Jacksen²#83
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Originally Posted by pnat View Post
Neuigkeiten?
Er wurde festgenommen wegen Verhönung Justizbeamter.

Ruhig solle er schlafen hinter schwedischen Gardien



Meine Erfahrung:

Streckt sich über Jahre im großen und ganzen von Kleinkram bis hin zu großen Coups schon Dinge hinter mir.
Aber wurde bis jetzt tatsächlich nur als Konsument/Dealer von Cannabis verurteilt/erwischt.
Danke an PKK S.... du H....
03/21/2019 18:32 Melli-#84
Ich war da aus bestimmten Gründen die ich hier nicht nennen will. Ich war die "Klägerin" bzw. habe mich am Ende dazu entschieden eine Anzeige zu stellen. Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr und bis jetzt ist nichts gekommen bezüglich des Gerichtverfahrens und ob es überhaupt eins geben wird. (Beweise gegen die Person waren ziemlich eindeutig und in mehreren Fällen belegbar)
03/21/2019 18:36 Hacker!!#85
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Originally Posted by Melli- View Post
Ich war da aus bestimmten Gründen die ich hier nicht nennen will. Ich war die "Klägerin" bzw. habe mich am Ende dazu entschieden eine Anzeige zu stellen. Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr und bis jetzt ist nichts gekommen bezüglich des Gerichtverfahrens und ob es überhaupt eins geben wird. (Beweise gegen die Person waren ziemlich eindeutig und in mehreren Fällen belegbar)
na hoffentlich nicht deswegen :o

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03/21/2019 19:47 Melli-#86
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Originally Posted by Hacker!! View Post
na hoffentlich nicht deswegen :o

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Der Thread ist aber nicht 2 Jahre alt, also hast du nicht gut gelesen.

Ich zitiere mich "[...] Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr [...]"
Bedeutet: vor einem Jahr wurde ich dahin geladen (2018) und ein Jahr davor liefen die Ermittlungen schon (2017)
03/21/2019 21:02 Sikidi_Jacksen²#87
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Originally Posted by Melli- View Post
Der Thread ist aber nicht 2 Jahre alt, also hast du nicht gut gelesen.

Ich zitiere mich "[...] Das ganze war vor über einem Jahr, da liefen die Ermittlungen auch schon seit 'nem Jahr [...]"
Bedeutet: vor einem Jahr wurde ich dahin geladen (2018) und ein Jahr davor liefen die Ermittlungen schon (2017)
Das ist jetzt ein Witz oder?
03/22/2019 21:43 Hawkk#88
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Originally Posted by pnat View Post
Neuigkeiten?
Bin in meiner Heimatstadt mit dem Stern auf der Schulter als Polizeioberwachtmeister angestellt (also 2. Lehrjahr).

Kripo ganz wenig kontakt 1x 2 Männer gesehen die haben nachgefragt, ob ein Polizeioberrat da sei wegen ner Waffe sonst 0 Kontakt.
05/01/2019 05:13 pnat#89
Eventuell für den ein oder anderen nützlich zu wissen, ohne jetzt lange Texte darüber lesen zu müssen: wenn gegen euch ein Haftbefehl besteht, muss immer ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund bestehen.

Ausnahme gilt nur bei schwerwiegende Straftaten (Mord oder Totschlag). In dem Fall muss kein Haftgrund bestehen.

Die Haftgründe sind folgende:
  • Fluchtgefahr
  • Verdunkelungsgefahr
  • Wiederholungsgefahr

Fluchtgefahr: es könnte sein, dass ihr der Strafe entgeht, indem ihr flüchtet.

Verdunkelungsgefahr: es könnte sein, dass ihr, während des Strafverfahrens, Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst.

Wiederholungsgefahr: es könnte sein, dass trotz des Strafverfahrens, das gegen euch eingeleitet wurde, weitere Straftaten verübt werden.

Meistens wird als Haftgrund die Fluchtgefahr angegeben.

Wird der Haftbefehl nun vollstreckt, kommen die netten Herren ‒ natürlich unangekündigt ‒ euch besuchen. Der schöne Brief mit meist rotem Hintergrund wird euch überreicht und ihr müsst euer Haus nun mit den Beamten zusammen verlassen (= Verhaftung).

Innerhalb von 48 Stunden müsst (!) ihr von den Beamten zum Haftrichter vorgeführt werden und er entscheidet darüber, ob ihr jetzt erstmal in Untersuchungshaft bleibt (§ 115 Abs. 4 StPO), oder mangels Haftgründen (§ 120 StPO) wieder auf freiem Fuß kommt.

Der Haftbefehl kann aber auch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden (§ 116 StPO).

Sollte jedoch der Haftrichter die Untersuchungshaft genehmigt haben, stehen euch folgende Mittel zur Verfügung:

Vorerst muss gesagt werden, dass die Dauer der Untersuchungshaft in der Regel nicht länger als sechs Monaten überschritten werden darf. Bestehen jedoch nach wie vor die Haftgründe bzw. ist die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft mit der vorgeworfenen Straftat immer noch gegeben, oder handelt es sich um ein umfangreiches Ermittlungskomplex, wird man meistens länger als sechs Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Euer Anwalt kann gegen den Haftbefehl einen Haftprüfungsantrag stellen. Das heißt, dass der Haftbefehl geprüft wird, den der Haftrichter erlassen hat. Sollte der Haftrichter nach der Prüfung zum Fazit kommen, den Haftbefehl immer noch nicht aufzuheben, kann dagegen eine Haftbeschwerde eingelegt werden. Bei der Haftbeschwerde wird der Haftbefehl von einer höheren Instanz geprüft.

Ich hoffe, damit können die meisten etwas anfangen, die gerade in dieser Situation sind bzw. die Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Eltern, die gerade diesen Beitrag lesen. Der Betroffene selbst würde diesen Beitrag wahrscheinlich nicht lesen können (außer natürlich er verstößt gegen die Hausordnung (nicht Strafgesetz!) der JSA/JVA: Handyschmuggel (das ist aber natürlich ein anderes Thema)).

Disclaimer: ich bin kein Anwalt. Das heißt, dass der oben geschriebene Text nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

pnat
05/01/2019 05:20 Natsu Dragneel#90
Ich hatte bislang nur die normale Routinen Begegnung mit der Kripax, Personen Abfrage und etc. Abgesehen von der ganzen Sache finde ich es auch wie @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] es gesagt hat, sollten wir einerseits froh sein, dass es die überhaupt gibt.

Auch wenn wir Jungs aus der Straße sind und nach 1312 streben, dennoch halten die einiges fern von uns!