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Ich erwarte von Staatsbeamten, denen man eine scharfe Waffe zur Verfügung stellt, dass sie mit solchen Situationen klarkommen.
Selbst wenn, hätter er sich Erstechen lassen sollen?Quote:
Nach dem er falsch gehandelt hat und sich überhaupt in diese Situation gebracht hat.
Nr1:Quote:
Notwehr? - In die Lunge?!
Und ich dachte Amerika wäre dumm.
Können doch auch ein erstmal n' Warnschuss abliefern und wenn das nicht hilft in den Fuß, Polizisten dürften ja natürlich alles. :facepalm:
Also ich halte nichts davon, der Polizist bzw. die 2 sollten auch suspendiert werden.
Situationen zu bewältigen, ohne dass es dabei zu Todesfällen kommt. Die Beamten sollten geschult sein, um in solchen Situationen die nötige Distanz aufbauen zu können und mittels ihrer Ausrüstung (Pfefferspray, Schlagstock) zu deeskalieren. Der Griff zur Dienstwaffe und ein Schuss mit Tötungsabsicht (von nichts anderem kann bei einem Oberkörperschuss die Rede sein) sollte die allerletzte Konsequenz darstellen und ist insbesondere dann fraglich, wenn es sich um Einzelpersonen handelt, man daher in der Überzahl ist und ganz offensichtlich keine Schusswaffen im Spiel sind.Quote:
Inwiefern klar kommen?
Ein Schuss in den Oberschenkel kann genau so Tödlich sein.Quote:
Hmm Notwehr alles schön und gut, aber musste er ihm in die Brust schießen wodurch er dann starb. Lernen Polizisten nicht wie man einen Angreifer mit Schüssen außer Gefecht setzt ohne in zu töten z.b. in den Oberschenkel.
Natürlich das war ein Verrückter den die Welt nicht braucht, aber laut Gesetz ist jeder Mensch gleich, egal ob Verrückter oder Polizist. Ich war nicht live vor Ort als es passiert ist und demnach kann ich die Situation auch nicht so gut einschätzen, aber man darf das nicht so runterspielen nur weil es ein Verrückter war.
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Situationen zu bewältigen, ohne dass es dabei zu Todesfällen kommt. Die Beamten sollten geschult sein, um in solchen Situationen die nötige Distanz aufbauen zu können und mittels ihrer Ausrüstung (Pfefferspray, Schlagstock) zu deeskalieren. Der Griff zur Dienstwaffe und ein Schuss mit Tötungsabsicht (von nichts anderem kann bei einem Oberkörperschuss die Rede sein) sollte die allerletzte Konsequenz darstellen und ist insbesondere dann fraglich, wenn es sich um Einzelpersonen handelt, man daher in der Überzahl ist und ganz offensichtlich keine Schusswaffen im Spiel sind.
Eine Schusswaffe stellt IMMER ein viel schwieriger zu kalkulierendes Risiko dar, als eine einfache Stichwaffe.Quote:
Ein Messer in der Hand eines geistig verwirrten kann gefährlicher sein als bei jemanden mit einer Waffe.
Das Ziehen nicht, aber das Abfeuern eines Schusses mit (potenzieller) Todesfolge. Wenn das passiert MÜSSEN Nachforschungen angestellt werden, ob dieser drastische Schritt (und drastischer könnte er überhaupt gar nicht mehr sein) WIRKLICH notwendig war, insbesondere in Anbetracht der Umstände, die so zuvor schon offensichtlich waren:Quote:
Das Ziehen der Dienstwaffe muss nicht unbedingt damit gerechtfertigt werden, dass der gegenüber auch eine hat, es reicht auch schon eine zerbrochene Glaßflasche.
Willst du mir jetzt tatsächlich erzählen, dass ein Oberschenkelschuss das gleiche(!) Sterberisiko nach sich zieht wie ein Oberkörperschuss?Quote:
Ja und bei einem Schuss in den Oberschenkel, kann der Herr innerhalb von ein paar Minuten verbluten.
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Eine Schusswaffe stellt IMMER ein viel schwieriger zu kalkulierendes Risiko dar, als eine einfache Stichwaffe.
Das Ziehen nicht, aber das Abfeuern eines Schusses mit (potenzieller) Todesfolge. Wenn das passiert MÜSSEN Nachforschungen angestellt werden, ob dieser drastische Schritt (und drastischer könnte er überhaupt gar nicht mehr sein) WIRKLICH notwendig war, insbesondere in Anbetracht der Umstände, die so zuvor schon offensichtlich waren:
- Mann war alleine
- Mann war nackt
- Mann hatte ein Messer
Dass man es dann soweit kommen lassen muss, dass ein tödlicher Schuss von Nöten ist, ist fraglich und dafür sollte der entsprechende Beamte, sofern es die Untersuchungen ergeben auch für fahrlässiges Handeln mit Todesfolge zur Rechenschaft gezogen werden.
Nein aber das er genau so Tödlich sein kann.Quote:
Willst du mir jetzt tatsächlich erzählen, dass ein Oberschenkelschuss das gleiche(!) Sterberisiko nach sich zieht wie ein Oberkörperschuss?
Ich habe das Video ebenfalls gesehen und bin der Meinung, dass der Beamte schon von Beginn an fahrlässig gehandelt hat, soweit hätte es nicht kommen müssen.Quote:
Ich finde den Schuss gerechtfertigt und so wird es auch die Ermittlungskommission sehen.
Sicher kann er das sein, aber die Absicht, die hinter dem Schuss steht ist relevant. Und die lässt sich (bei jemandem der Schießen kann) daran feststellen, wo die Person hinzielt. Trifft er Regionen, bei denen das Risiko auf einen letalen Schuss vergleichsweise höher ist (Kopf, Oberkörper), kann man von einer Tötungsabsicht sprechen. Weniger risikoreiche Stellen hingegen wie die Extremitäten werden selten anvisiert, wenn man die Absicht hegt, das Gegenüber zu töten.Quote:
Nein aber das er genau so Tödlich sein kann.