Vorladung wegen Verstoß gegen das BtmG - Cannabis

02/04/2013 00:39 WoWeger#76
jo konsum von von weed ist okay, aber alles andre wird der konsum geahndet. also laut gesetzt.
02/04/2013 00:43 Etoier#77
Geh hin. Da passiert nichts XD Du hast es ja nicht verkauft oder so..
02/04/2013 07:46 rANKI:3#78
Bleib zuhause und bau dir 'n Tütchen, weniger Panik mehr chillen.
02/11/2013 16:18 Wyolol#79
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Originally Posted by Frl.MimiiO_ View Post
Kommt aber immer besser wenn man persönlich hingeht :O
Das macht aber keinen Unterschied, kannst dich auch wie ein Arschloch benehmen, solange du nur die Fragen gut beantwortest.
Der Berichtschreiber fragt dich nur, du gibst antworten und dann kommt es zur Staatsanwaltschaft, welche dann entscheidet ob das Verfahren eingestellt wird oder ob der Delikt vor Gericht geht.
02/12/2013 05:12 Seller14#80
Es geht eher darum mit wieviel die dich erwischt haben? Konsumieren auf den Videos kannste soviel du willst... Wenn du mit nem 10ner erwischt wurdest,brauchst nicht hingehen wird eh fallen gelassen.
02/12/2013 06:01 Saaja#81
Dir passiert nichts, da kann es 100 von Videos geben auf denen du rauchst, die kannste auch genauso gut in Jamaica gedreht haben. Wenn du nicht grad 20 Gram zuhause rumliegen hast.
02/12/2013 11:14 Monkry#82
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Originally Posted by Saaja View Post
Wenn du nicht grad 20 Gram zuhause rumliegen hast.
Da reichen auch schon 1-2 Gram.
02/12/2013 11:17 Seller14#83
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Originally Posted by DeadLine. View Post
Da reichen auch schon 1-2 Gram.
Haben darfst du in Berlin bis 15 Gramm.....darüber wird aber nur die Strafe bestimmt...Also keine falschen infos
02/12/2013 11:25 Monkry#84
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Originally Posted by Seller14 View Post
Haben darfst du in Berlin bis 15 Gramm.....darüber wird aber nur die Strafe bestimmt...Also keine falschen infos
Das ist mir neu, ich dachte der Besitz generell sei Verboten.
02/12/2013 11:27 Yeru#85
Also soviel ist mir auch nicht bekannt, was aber stimmt ist das du 0,5gramm bei dir tragen darfst, und dieses nicht öffentlich durch raust.

Sag bei der Vorladung einfach das, wie es ist.
Wenn du lügst wird alles schlimmer..
02/12/2013 11:30 Seller14#86
Meine Güte , wenn du nicht über 10 gramm bei dir hattest kannste die einladung sausen lassen...wird eh dann fallen gelassen( es sei denn es ist zum wiederholten mal oder du bist vorbestraft ) ansonsten meldet sich der Staatsanwalt schon bei dir.
02/12/2013 11:30 Gentleman Jack#87
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Originally Posted by DeadLine. View Post
Das ist mir neu, ich dachte der Besitz generell sei Verboten.
Es gibt eine grauzohne, die den besitzt nicht legalisiert aber tollerierbar macht, wenn du jetzt zb 10g zuhause liegen hast, kann es tolleriert werden (muss es aber nicht) und es kommt zu keinem strafverfahren sondern es wird konfesziert und vernichtet, die kosten dafür trägtst du dann.
Dazu kommt, das es eindeutig für den eigenen konsum bestimmt sein musste, wenn du nun 10x1g packete da liegen hasst, lässt es darauf zurückschließen, das du es verkaufen wolltest...etc etc.

Die Videos stellen kein material da, da niemand dir nachweisen kann, das du Kanabis auf ihnen Konsumierst.
Dazu kommt, das der Konsum nicht Illigal ist, sondern nur der besitz, wenn du nicht eindeutig auf den Videos als besitzer dargestellt wirst, haben sie noch weniger bedeutung.
02/12/2013 11:32 ixam23#88
Nicht hingehen.
Warten was passiert.
Im schlechtesten Fall musst du zum Amtsarzt zwecks Urinprobe. Einfach nichts rauchen bis dahin- ERLEDIGT!
02/12/2013 11:40 xRoute66x#89
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Originally Posted by Pineapple. View Post
Ich war ja nie im Besitzt oder sonstigen. Nur konsumiert und das nicht viel.
Wenn du es geraucht hast, warst du auch höchstwahrscheinlich im besitz des Betäubungsmittel, es sei denn, jemand anders hielt den 'Joint' (oder ka. wie ihr es da geraucht habt) in der Hand und du hast nur gezogen.
Eigentum Alleine wenn du es in deiner Hand hälst , besitzt du es. Aber es ist nicht dein Eigentum.

Also würde ich mal schätzen da du ja im 'besitz' warst, bekommst du schon eine Strafe.
02/12/2013 11:43 Faultyclones#90
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Originally Posted by DeadLine. View Post
Das ist mir neu, ich dachte der Besitz generell sei Verboten.
Es gibt so genanntes Eigenbedarf, das ist in jedem Bundesland anders.
Unter Eigenbedarf versteht man, dass es eine kleine Menge an Drogen sind und man sie hauptsächlich selber konsumiert.
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@TE , Sowas mit dem Handy aufzunehmen ist schon 1A..
Handys dürfen mittlerweile unter Umständen ohne richterlichen durchsucht werden aber shit happens.
Geh hin, sag das du es nie wieder machen wirst und das du an eine Therapie gedacht hast, schon bist du ausm Schneider..