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Originally Posted by Dragøn
Ich bin selber erst noch sehr Jung (ca. im selben Alter).
Aber mir würde NIE so etwas schwachsinniges in den Sinn kommen.
Dann fragt er HIER noch was passiert? Schämen sollte er sich, mehr nicht.
Er hat unter Alkohol Einfluss sich und viele andere Mitmenschen in Gefahr gebracht und das ist nicht zu tolerieren. Er kann froh sein das nichts schlimmeres passiert ist, sonst währe er im Knast.
"Ihr hört euch zum Teil an wie der Papst."
Der Papst kann mich 2x Kreuzweise, es geht hier um Menschen Leben. Wenn ein 17 Jähriger mit neuem Führerschein und unter Alkohol Einfluss Auto fährt ist das also nicht so schlimm für dich?
"Er hat ja selbst eingesehen ,dass es blöd war von daher kommt mal runter von eurem hohen Ross."
Eingesehen oder nicht, ich hoffe er bekommt so viel Anschiss wie es nur geht. DU solltest mal von deinem hohen Ross runter kommen. Heute glaubt jeder 12-17 Jähriger er sei total erwachsen und reif. Sieht man ja was bei raus kommt...
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WOW,du bist ein perfektes Beispiel für ein super Internet Flamer.Bullshit reden,den TE extra fertig machen und sich für so Erwachsen halten mit den Argument ,hätte ich dich auf max 13 geschätzt.Erwachsen sein kann man mit jeden alter, was bei dir noch paar Jahre in Erwägung ziehen wird.Meiner Meinung nach ist der TE doppelt so alt wie du im Kopf.Wie von einen User hier geschrieben,hätte ich mich lieber um deine Familiären Angelegenheiten gekümmert.Sry das ich dich so "fertig mache",aber Leute wie du kotzen mich nur an.Er ist 17,WOW,er hat scheiße gemacht mit 17.Ok er ist Alkoholkonsum Auto gefahren,aber wir reden hier von 0,4 Promille,was schon scheiße ist aber nicht zu vergleichen mit 1,5.
* § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Es droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
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