Richtig reagiert? Bekomme ev. Anzeige

08/05/2013 00:35 Issho#61
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Originally Posted by Nisso View Post
ihr wisst aber schon,dass das kostenlose rechtsberatung und somit illegal ist oder ?

Rechtsberatungsgesetz ? Wikipedia
made my day :D
08/05/2013 00:36 Siriox#62
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Originally Posted by Nisso View Post
ihr wisst aber schon,dass das kostenlose rechtsberatung und somit illegal ist oder ?

Rechtsberatungsgesetz ? Wikipedia


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siriox ich glaube du hälst dich für um einiges intelligenter als du bist
Ich halte mich für besser informiert und hänge nicht 5 Jahre hinterher :P
08/05/2013 00:39 dommerle#63
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Originally Posted by Nisso View Post
wie oft möchtest du denn den link noch editieren bis du den richtigen gefunden hast ? :3

der davor war übrigens aktueller :)

"Lesen, lernen :)" Rechtsberatung ? Wikipedia

jaja der balken und der splitter :]



ändert nichts an der tatsache das man strafe nicht von der domain abhängig macht #gesichtspalme

glaubst du wenn du hier auf bei epvp personalausweise anbieten würdest, könntest du nicht nach deutschem recht geahndet werden ?

bitch please

hauptsache erstmal gegen an


siriox ich glaube du hälst dich für um einiges intelligenter als du bist :)
Warum diskutierst du noch rum?
Dieser Link widerlegt deine Aussage doch eindeutig:
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Paragraph 2, Absatz 3, Satz 5
08/05/2013 00:40 Nisso#64
Quote:
(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien
du hast diesen Satz nicht einmal verstanden =) sont hättest du ihn mit icherheit nicht in diesem zusammenhang gepostet

aber ich bin hier mal raus dummheit im kollektiv ist echt eine plage

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Originally Posted by dommerle View Post
Warum diskutierst du noch rum?
Dieser Link widerlegt deine Aussage doch eindeutig:
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Paragraph 2, Absatz 3, Satz 5
made my day XD nochmal schön meine aussage untermauert XDD

//letzter edit für die superschlauen

"Die Darstellung von Rechtsfragen in den Medien ist nicht mehr an die Allgemeinheit gerichtet, wenn ein konkreter Fall besprochen wird. Allein die Tatsache, dass eine Erörterung erfolgt, die über ein Medium an viele Empfänger gesendet wird reicht nicht aus...." (Römermann, in: Grunewald/Römermann, RDG, 2008, § 2 Rn. 140)

Schildert der hier jeweils anfragende Leser einen individuellen, so kaum zu verallgemeinernden Falll und richtet sich die Antwort sehr unmittelbar an den Fragesteller, fehlt das 'allgemein belehrende' Element, das die Berichterstattung von der Rechtsdienstleistung trennt. (Offermann-Burckart, in: Krenzler, RDG, 2010, § 2 Rn. 230 mwN).

kknp ? gg was ez
08/05/2013 00:51 BlackDeal#65
good job bro
08/05/2013 01:35 iNovoline'#66
Strafrechtlich sitzt du am längeren Hebel, hast somit nichts zu befürchten ;)
08/05/2013 01:52 Evo'#67
Falls es vor Gericht kommen sollte, hast du ein Problem vor Gericht wird ein Zeitfenster von 3 Sekunden als Notwehr angegeben, sag einfach von Anfang an wie es war dann wird deine Strafe milder ausgehen.
08/05/2013 02:19 TheDarkShadows#68
Am besten warten falls keine anzeige kommt oder falls doch und du dann zum Gericht musst einfach einen guten Anwalt haben und am besten einen Anwalt haben der keine rechtschreibe Fehler macht wie es bei meinen war Anwalt.
08/05/2013 06:58 MrSm!th#69
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Originally Posted by Nisso View Post
ihr wisst aber schon,dass das kostenlose rechtsberatung und somit illegal ist oder ?

Rechtsberatungsgesetz ? Wikipedia
Das Kostenlose ist es übrigens nicht, was es illegal macht, deshalb frage ich mich, wieso du dies erwähnst ;O
Unbefugte Rechtsbelehrung hätte es doch auch getan.

Wusstest du zudem nicht, dass auf Epvp jeder Arzt, Jurist und Fachmann für alles ist?
08/05/2013 09:34 Masters of Hardcore#70
Du hast dich selbst Verteidigt, kein Grund zur Angst vor einer Anzeige, sollte doch ein Brief kommen, wirst du eine Aussage machen müssen und das verfahren würde eingestellt werden.

Richtig reagiert, naja eher nicht.
Du hättest schon viel früher etwas tun müssen.
Hätte der Tritt gegen den Kopf richtig gesessen, wäre es ein Lebensgefährlicher Knockout.
08/05/2013 09:55 мужчина#71
Ich möchte hier kurz etwas darstellen, wegen der Zeitdauer nach dem Angriff. Nachdem er mir die Backpfeife verpasst hat, habe ich ihm, wie gesagt, deutlich klargemacht, dass er mich nicht nochmal anfassen soll und ich mich verteidigen werde. Die 2 Schläge waren unmittelbar nach dem Tritt, d.h. wahrscheinlich nicht mal 1 Sekunde danach. Und da er bei der ersten Backpfeife, die auch eine Körperverletzung darstellt, NICHT aufgehört hat, war wohl auch anzunehmen, dass er auch nach dem Tritt weitergemacht hätte, egal wieviel ich mit ihm gesprochen habe. Fraglich ist wahrscheinlich meine Reaktion, ich habe nicht daran gedacht, was genau denn jetzt innerhalb des Notwehr-Zeitrahmens die "sanfteste" Reaktion ist. Auf diese Antwort fiele mir nur meine Reaktion ein, mit einem Schlag weniger, der den Bruch hätte verhindern können..
08/05/2013 10:43 [Ayumu]#72
War Notwehr, wenn du wirklich die Wahrheit hier rein geschrieben hast.
Aber die labern eh, die werden dich nicht anzeigen.
08/05/2013 11:24 Draay'#73
Sowas ist Notwehr.
Hätte den aber sofort nach der Backpfeife mehrere verpasst.
08/05/2013 12:18 .Sunlight#74
Also ich glaube ich hätte ihm noch mehr gebrochen :awesome:

*Epic Face*
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08/05/2013 12:21 Melodead#75
Ist 100% Notwehr selbst wenn du ihm dabei nen Messer in den Rücken gerammt hättest und er dabei verblutet wäre wäre es notwehr und freispruch