§ 130 Strafgesetzbuch: VolksverhetzungQuote:
Ich meine es vollkommen ernst und dann zeig mir doch bitte die genauen Fakten das der Holocaust jemals existiert hat <.<
Absatz 3
BTT: Die Geschichte stimmt noch immer nicht und in welche Richtung diese Diskussion sich bewegt ist fast noch schlimmer, als den naiven Glauben an der Richtigkeit dieser "News"..Quote:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.