Wenn die Typen zu dritt waren und einer dich geschlagen hat, dann war deine Gesundheit eindeutig bedroht! Du hast dich verteidigt und deine Handlung war grundsätzlich ersteinmal nicht Rechtswiedrig.Quote:
§ 227 Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Jetzt stellt sich die Frage, wie viel Zeit zwischen seinem letzen Angriff und deinem Angriff liegt. Im Gesetz ist die Rede von einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff". D.h., dass es nicht mehr unbedingt ein gegenwärtiger Angriff ist, wenn sein Angriff schon 30 oder 40 Sekunden zurück liegt.
Für den Fall, dass du damit rechnen musstest, erneut geschlagen zu werden, war der Angriff aber durchaus noch "gegenwärtig" und du hast mit deiner Handlung weiteres Leid von dir abgewendet.
Hier hat ein Richter relativ viel Interpretationsspielraum.
Bevor das ganze zu einem Richter kommt, muss derjenige ersteinmal zur Polizei und eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. (Das könntest du übrigens auch machen!)
Am Ende wird dich die Polizei sowieso nicht finden und wenn ja, dann bist du im Recht!
Grüße
derdave969
PS: Bin schon ein bisschen Müde und lese mir das ganze morgen nochmal durch und spreche das ganze auch nochmal mit meinem Wettkampftrainer (Polizist) durch, wenn du magst ;)