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Originally Posted by Lukas Wayne
Ja das wäre schon eine tolle Sache, aber weißt du überhaupt, was da für ein Aufwand hintersteckt?
Ich zeige es dir mal Schrittweise:
1.Du wirst gescammt
2.Du fragst einen Admin nach der IP
3.Du gehst zur Polizei
4.Eine Anzeige wird aufgenommen (und da hört es meistens auch schon auf)
5.Die Polizei kontaktiert einen Staatsanwalt und schickt ihm den Fall zu.
6.Nun entscheidet der Staatsanwalt, ob er den Fall bearbeiten möchte (wird er natürlich nicht, wenn er Mordfälle oder Körperverletzungen oder sonstiges auf dem Tisch liegen hat.)
7.Wenn er sich dennoch dazu entscheidet, kontaktiert er den Provider der IP-Adresse.
8.Der Provider wird die IP nur rausgeben, wenn eine schwere Straftat vorliegt (z.B Kinderpornographie oder schwerer Betrug, wo es um hohe Summen geht)
9.Wenn er es dennoch tut, muss die Staatsanwaltschaft dafür blechen (ich glaube 50€)
10.Der Staatsanwalt hat die Adresse und kontaktiert dann die Polizei.
Denkst du die Polizei und die Staatanwaltschaft macht sie so einen Aufwand wegen ein paar €?
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Wenn dir der Admin die IP gibt, bricht er das Datenschutzgesetz.
Wenn dann gibt der Admin die IP der Polizei.
Deine Schritte sind ganz schön durcheinander geraten, so sieht das nicht aus.
An den Staatsanwalt geht es erst, wenn die tatsächliche Anschrift ermittelt wurde.
Den IP und Providerkram regelt die KriPo schon vorher, ansonsten kann man die Strafanzeige doch garnicht zuordnen.
Achja der Provider zögert meines Wissens bei einer Polizeianfrage zu der Anschrift nicht, bei meiner letzten Strafanzeige haben sie die Anschrift direkt ausgehändigt und es war kein "schweres Verbrechen"
Die Polizei ist dazu verpflichtet in der Straftat zu ermitteln, mindestens bis zur Anschriftermittlung, damit man als Betrogener über den zivilrechtlichen Weg weitergehen kann, bis dahin haben die keine Wahl.
Und natürlich kannst du auch kleine Beträge einmahnnen, für die ganzen Gebühren und Kosten wird der Schuldner aufkommen müssen und wenn der Betrüger es zur Zivilklage kommen lässt (Wenn er auf die Mahnung mit wideruf reagiert), dann wird er im Ende auch Gerichtskosten tragen müssen und die sind schon stark verzinst ;p.
Wäre es wie bei dir beschrieben, wären die IP Daten bis dahin schon lange wertlos, da wir keine Vorratsdatenspeicherung haben.
Ich wollte auch nicht von der Anzeige abraten, ich will viel eher, dass ihr es komplett durchzieht, denn da ist noch viel mehr zu tun, als nur die Strafanzeige abzugeben.