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Originally Posted by Melli-
Wenn man die Hintergründe kennt, und- oder selbst da mit tätig war, weiß man warum es so gekommen ist.
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Richtig, ich war vor ort und es ist so gekommen weil mehrfach die Gesetzeslage nicht eingehalten wurde.
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Originally Posted by Melli-
Die Antifa, bzw. der "Blackblock" ist zu über 70% NICHT gewaltbereit. Jedoch ist bei jeder Antifa Demo ein Polenböller am Start, der auf den Boden gezündet wird (also nicht verletzlich für Polizisten o.ä.), sowie Bengalos (Rauchfackeln). Die Polizei lässt sowas nicht zu - nimmt wahllos Menschen fest (nicht zwingend die Vermummten), und setzt einfach mal so Wasserwerfer ein.
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Wüsste gerne woher du diese Statistik entnimmst, ich halte es für ein Gerücht.
Polenböller auf einer Demo? Verboten laut SprengG § 40 Abs. 1 Ziffer 1.
Das entzünden von Bengalos ist auf öffentlichen Veranstaltungen genau so untersagt und stellt eine Straftat da. Selbst das mitführen auf einer derartigen Veranstaltung stellt eine reine Ordnungswidrigkeit da.
Das Vermmumungsgesetz ist dir hoffentlich kein Fremdwort?
In Deutschland ist es im § 17a Abs. 2 VersammlG geregelt, und die Zuwiderhandlung wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.
Wasserwerfer wurden eingesetzt um in erster Linie gut von böse zu trennen nachdem die Demo nach 100 Metern aufgelöst wurde und weil nicht mal eine Minute nach Stop schon die ersten Flaschen und Böller geflogen sind.
Der Aufforderung den Platz zu räumen muss man folge Leisten, die Demo wurde aufgelöst und die Menschen sind nicht abgezogen. Legitimes Vorgehen bei so einer Masse an Gegnern.
Im übrigen sind dort Hooliganbewegungen aus ganz Osteuropa mit am Start gewesen, die kommen nicht hier her um friedlich mitzuteilen was nicht gefällt.
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Originally Posted by Melli-
- Ab dem Punkt lässt sich die 70% nichts mehr gefallen - die restlichen 30% sind dann die, die Läden zerstören und Autos anfackeln und das hat weiß Gott weder was mit Antifa noch sonstigem zu tun.
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Nichts rechtfertigt eine gewalttätige Eskalation, wer sich seiner Unschuld bewusst ist muss sich in dem Moment dort nicht mehr aufhalten und kann sich einfach aus der Situation entfernen.
Leider ist es bisher immer zu brennenden Fahrzeugen, Steinewürfe, Böller, Bengalos etc gekommen unter Auftreten der Antifa, also braucht man sich nicht wundern wieso es verallgemeinert wird.
Antifa ist übrigens nicht immer gleich Linksextrem und Linksextrem nicht gleich antifa sondern staatsfeindlich gesinnt.
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Originally Posted by Melli-
Also Fazit: Was pah gemacht haben (Läden zerstören etc.) war definitiv nicht richtig, allerdings ist es auch nicht richtig 130 Millionen Euro zu bezahlen nur damit sich 20 Politiker treffen um zu beschließen das der Menschenhandel verboten ist (und noch 4-5 weitere Punkte).
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Über die Kosten braucht man garnicht diskutieren, da hast du recht wobei ich glaube keiner von uns nachvollziehen kann in was dieses ganze Geld gesteckt wurde, nur allein die Entlohnung der in den Einsatz gestellten Kräfte ist eine erhebliche Summe.
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Originally Posted by Melli-
Am Abend nach dem G20 Gipfel kam es nochmal zu Ausschreitungen die ich über ein Live-Stream verfolgen konnte. Demonstranten (friedlich) setzten sich auf die Straße und ließen den Wasserwerfer nicht durch, als Strafe: Wasserwerfer, Festnahmen (ohne das jemand gewalttätig wurde) sowie Pfefferspray. Woran ich mich noch SEHR GUT erinnern konnte war das ein Bürger der Pfefferspray abbekam zum Polizisten meinte "ich habe doch nichts gemacht" und dieser dann vom Polizisten weggeschupst wurde und er sagte "Geh vom Gelände weg."
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Das Blockieren der Polizeiarbeit, in dem Fall auch die Sitzblockade um die Beamten nicht durchzulassen oder deren Arbeit zu verhindern stellt wieder eine Straftat da.
§ 164 StPO Störung einer Amtshandlung, Strafverfolgungsvereitelung § 258 Abs. 1 StGB.
Als Widerstand gegen die Staatsgewalt wird ein gewaltsamer Widerstand oder ein tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte des Staates bezeichnet. Dieser kann auch in der Ausübung passiver Gewalt bestehen, etwa durch Sitzblockaden und ähnliche Aktionen. § 113 StGB
Festnahmen in einer Sitzblockade sind rechtlich legitim, sowie der Wasserwerfereinsatz und das Pfefferspray.
Der Aufforderung das Gelände zu verlassen ist folge zu leisten, man wird nicht grundlos verwiesen.
Jeder hier in dem Land und vorallem bei der Demo schreit nach Demokratie aber das Verhalten dieser Demonstranten war alles andere als demokratisch sondern rein gesetzeswidrig und dann wundern sich alle wieso die Polizei versucht hart durchzugreifen, die Videos die im Netz auftauchen zeigen natürlich nur Polizeigewalt und das Einkesseln der "friedlichen" Demonstranten.
Das dabei wahrscheinlich gegen mehr Straftaten vorgegangen wurde als wahrscheinlich in einem Jahr in Hamburg nicht passieren wird nicht erkannt, wie auch es beschäftigt sich ja niemand mit der Gesetzeslage und was man auf einer Demo darf und was nicht.