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Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan
Da muss ich etwas ausholen.
Die Frage ob er das nun durfte oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Ersteinmal ist interessant ob die Eltern von person B überhaupt eine Versicherung hatten die zulässt das ein anderer bzw. Jüngerer bzw. Nicht bei der VErsicherung gemeldeter Fahrer entsprechendes Fahrzeug bewegt. Ist es so das in dem VErsicherungsvertrag z.B drin steht das nur die Eltern mit dem Wagen fahren dürfen ist es schonmal eine Straftat das Fahrzeug zu bewegen da dies in dem Moment keinen Versicherungsschutz hatte. Das heißt wenn Person A einen Unfall gebaut hätte wären die Eltern von Person B am Arsch weil sie keine Ansprüche stellen können, außer natürlich mal legt das ganze als Diebstahl aus, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
Für den Fall das Versicherungstechnisch alles okay ist sieht es wie folgt aus. Person B hat Person A angelogen und ihn glaubhaft gemacht das es in Ordnung wäre wenn er mit dem Auto fährt. Jetzt kann man glaube ich ganz klar sagen das Person A niemals mit dem Auto gefahren wäre wenn Persom B nicht gesagt hätte es wäre okay. Kann Person A beweisen (Wenn Person B ein echter Kollege wäre würde er einfach zugeben das er das so gesagt hat und seinen Kumpel vor der Anzeige bewahren) das Person B das gesagt hat ist die Sache klar. Aber es wird wohl bei Aussage gegen Aussage bleiben. Die Anzeige wird ohnehin im nichts verpuffen da es 1. Keinen geschädigten gibt und 2. Die Beweislage ausgesprochen fragwürdig ist.
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Das mit der Versicherung passt so meines Wissens nach nicht ganz. Ich hatte bereits einen Unfall mit einem, nicht auf mich zugelassenen und auch nicht auf mich versicherten Sportwagen eines Nachbarns. Der Entschaden in Höhe von knapp 80.000€ wurde von der Versicherung übernommen. Es musste lediglich eine Nachzahlung des letzten halben Jahres geleistet werden, die sich auf die Höhe belief, die es gekostet hätte, wenn man mich normal eingetragen gehabt hätte. Und auch sonst, greift der Versicherungsschutz auf das Fahrzeug, also der Schutz der zwingend notwenig ist um es im Straßenverkehr zu führen, da kommt es nicht darauf an, auf wen es zugelassen ist.
Zudem: Ist Person A denn eigentlich nicht in der Lage seine Eltern davon zu überzeugen, dass es in seinem Willen geschehen ist ?
Und eine private Frage: Was war das denn für ein Auto und was für ein ungewollter Freund von Person A, dass die Eltern da so reagieren ? :D