Verdacht des unbefugten Gebrauch eines PKW

01/07/2016 17:38 sNEG0R#1
Guten Tag liebe Com. , eine kleine juristische Frage vllt kann ja jemand helfen :)

Von Person A sind die eltern verreist. Person B geht zu person a . Person A fragt ob Person B mit dem Auto von seinen Eltern ihn kurz wohin fahren kann. Person B ist über 18 hat einen Führerschein und es gab nach der kurzen tour auch keinen Schaden. Jetzt haben die Eltern von Person A Person B angezeigt. Jedoch hatte Person A versichert das es für seine Eltern okay ist.

Wie ist die Rechtslage ?
Dürfen sie das ?
01/07/2016 17:43 TonyM0ntana#2
Wenn das PKW auf die Eltern von Person A zugelassen ist, dann darfen sie das schon da sie nicht damit einverstanden waren das Person B den wagen fährt da Person A nicht Eigentümer des Wagens ist.

Bin kein Anwalt, so sehe ich das jedoch.

Btw. eine Anzeige darf jeder aufgeben egal ob im recht oder unrecht.
01/07/2016 17:49 BattleCreed 3#3
Wenn Person B versichert hat, dass es für seine Eltern in Ordnung ist, dass er Person A kurz fährt, dann sollte Person B es auch klar stellen.
01/07/2016 17:49 [uLow]TheCraftingMan#4
Da muss ich etwas ausholen.

Die Frage ob er das nun durfte oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Ersteinmal ist interessant ob die Eltern von person B überhaupt eine Versicherung hatten die zulässt das ein anderer bzw. Jüngerer bzw. Nicht bei der VErsicherung gemeldeter Fahrer entsprechendes Fahrzeug bewegt. Ist es so das in dem VErsicherungsvertrag z.B drin steht das nur die Eltern mit dem Wagen fahren dürfen ist es schonmal eine Straftat das Fahrzeug zu bewegen da dies in dem Moment keinen Versicherungsschutz hatte. Das heißt wenn Person A einen Unfall gebaut hätte wären die Eltern von Person B am Arsch weil sie keine Ansprüche stellen können, außer natürlich mal legt das ganze als Diebstahl aus, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.


Für den Fall das Versicherungstechnisch alles okay ist sieht es wie folgt aus. Person B hat Person A angelogen und ihn glaubhaft gemacht das es in Ordnung wäre wenn er mit dem Auto fährt. Jetzt kann man glaube ich ganz klar sagen das Person A niemals mit dem Auto gefahren wäre wenn Persom B nicht gesagt hätte es wäre okay. Kann Person A beweisen (Wenn Person B ein echter Kollege wäre würde er einfach zugeben das er das so gesagt hat und seinen Kumpel vor der Anzeige bewahren) das Person B das gesagt hat ist die Sache klar. Aber es wird wohl bei Aussage gegen Aussage bleiben. Die Anzeige wird ohnehin im nichts verpuffen da es 1. Keinen geschädigten gibt und 2. Die Beweislage ausgesprochen fragwürdig ist.
01/07/2016 17:55 sNEG0R#5
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Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan View Post
Da muss ich etwas ausholen.

Die Frage ob er das nun durfte oder nicht spielt erstmal keine Rolle. Ersteinmal ist interessant ob die Eltern von person B überhaupt eine Versicherung hatten die zulässt das ein anderer bzw. Jüngerer bzw. Nicht bei der VErsicherung gemeldeter Fahrer entsprechendes Fahrzeug bewegt. Ist es so das in dem VErsicherungsvertrag z.B drin steht das nur die Eltern mit dem Wagen fahren dürfen ist es schonmal eine Straftat das Fahrzeug zu bewegen da dies in dem Moment keinen Versicherungsschutz hatte. Das heißt wenn Person A einen Unfall gebaut hätte wären die Eltern von Person B am Arsch weil sie keine Ansprüche stellen können, außer natürlich mal legt das ganze als Diebstahl aus, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.


Für den Fall das Versicherungstechnisch alles okay ist sieht es wie folgt aus. Person B hat Person A angelogen und ihn glaubhaft gemacht das es in Ordnung wäre wenn er mit dem Auto fährt. Jetzt kann man glaube ich ganz klar sagen das Person A niemals mit dem Auto gefahren wäre wenn Persom B nicht gesagt hätte es wäre okay. Kann Person A beweisen (Wenn Person B ein echter Kollege wäre würde er einfach zugeben das er das so gesagt hat und seinen Kumpel vor der Anzeige bewahren) das Person B das gesagt hat ist die Sache klar. Aber es wird wohl bei Aussage gegen Aussage bleiben. Die Anzeige wird ohnehin im nichts verpuffen da es 1. Keinen geschädigten gibt und 2. Die Beweislage ausgesprochen fragwürdig ist.
Ja das würde er sagen , heißt es also Person B brauch keine folgen bei der Stafanzeige befürchten ?

Person B war jedoch nicht versichert auf das Auto , jedoch wurde deswegen auch keine Anzeige gestellt.
01/07/2016 18:42 [uLow]TheCraftingMan#6
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Originally Posted by WickeT™? View Post
Ja das würde er sagen , heißt es also Person B brauch keine folgen bei der Stafanzeige befürchten ?

Person B war jedoch nicht versichert auf das Auto , jedoch wurde deswegen auch keine Anzeige gestellt.
Ob wegen der Versicherung eine Anzeige gestellt wurde oder nicht ist egal. Er hat keinen Versicherungsschutz genossen und somit ist das eine Straftat.

Person B sollte den Eltern von Person A einen Blumenstraß und eine Entschuldigung für sein Fehlverhalten vorbei bringen und damit hat sich die Sache dann.
01/07/2016 19:36 Besenwesen#7
Person B macht aus den Eltern Chilli und verfütter es an Person A.
01/07/2016 19:39 mastermo#8
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Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan View Post
Ob wegen der Versicherung eine Anzeige gestellt wurde oder nicht ist egal. Er hat keinen Versicherungsschutz genossen und somit ist das eine Straftat.

Person B sollte den Eltern von Person A einen Blumenstraß und eine Entschuldigung für sein Fehlverhalten vorbei bringen und damit hat sich die Sache dann.
^this. Häts nicht besser schreiben können.

Quote:
Originally Posted by Besenwesen View Post
Person B macht aus den Eltern Chilli und verfütter es an Person A.
Tu uns einen gefallen und geh irgendwo ne Straße fegen, nutzlose Posts sind genau so unerwünscht wie der Müll auf der Straße.
01/07/2016 19:47 TheMscEntertainment#9
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Originally Posted by WickeT™? View Post
Guten Tag liebe Com. , eine kleine juristische Frage vllt kann ja jemand helfen :)

Von Alex sind die eltern verreist. Basti geht zu Alex . Alex fragt ob Basti m Auto von seinen Eltern ihn kurz wohin fahren kann. Basti ist über 18 hat einen Führerschein und es gab nach der kurzen tour auch keinen Schaden. Jetzt haben die Eltern von Alex Basti angezeigt. Jedoch hatte Alex versichert das es für seine Eltern okay ist.

Wie ist die Rechtslage ?
Dürfen sie das ?
^Text korrigiert für alle die es mit realen Namen einfacher lesen können, weil der Text sowieso schon sehr schön geschrieben wurde.

Die Rechtslage ist die, dass du natürlich nicht hättest mit dem Auto fahren dürfen, trotz der Einverständnis von Person A. Warte was kommt, von der rechtslage kommst du mit einem blauem Auge davon, wenn Person A angibt, dass sie es erlaubt hat.
01/07/2016 20:10 sNEG0R#10
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Originally Posted by TheMscEntertainment View Post
^Text korrigiert für alle die es mit realen Namen einfacher lesen können, weil der Text sowieso schon sehr schön geschrieben wurde.

Die Rechtslage ist die, dass du natürlich nicht hättest mit dem Auto fahren dürfen, trotz der Einverständnis von Person A. Warte was kommt, von der rechtslage kommst du mit einem blauem Auge davon, wenn Person A angibt, dass sie es erlaubt hat.
Sollte " basti " ne aussage machen und dies so schildern ? "Alex ist einverstanden

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Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan View Post
Ob wegen der Versicherung eine Anzeige gestellt wurde oder nicht ist egal. Er hat keinen Versicherungsschutz genossen und somit ist das eine Straftat.

Person B sollte den Eltern von Person A einen Blumenstraß und eine Entschuldigung für sein Fehlverhalten vorbei bringen und damit hat sich die Sache dann.
Leider geht dies nicht , da die Mutter nicht für sowas offen ist.
01/07/2016 20:44 NRj™#11
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01/07/2016 20:46 sNEG0R#12
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Originally Posted by NRj™ View Post
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Nein.
01/07/2016 20:48 FenerbahceSK#13
Der hat aber beschissene W
Eltern, der arme Junge.

Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen und fragen, ggf. Kann er dich da sauber rausholen.
01/07/2016 20:49 [uLow]TheCraftingMan#14
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Originally Posted by WickeT™? View Post
Leider geht dies nicht , da die Mutter nicht für sowas offen ist.
Tja, dann soll sich Person B einen Anwalt nehmen sobald es zur Anzeige gekommen ist. Der wird sich der Sache annehmen und aufjedenfall für Person B gewinnen. Die Chance das die Eltern gewinnen ist gleich 0.

Person B zahlt, solange rechtsschutzversichert, nicht für den Anwalt.
01/07/2016 21:05 sNEG0R#15
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Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan View Post
Tja, dann soll sich Person B einen Anwalt nehmen sobald es zur Anzeige gekommen ist. Der wird sich der Sache annehmen und aufjedenfall für Person B gewinnen. Die Chance das die Eltern gewinnen ist gleich 0.

Person B zahlt, solange rechtsschutzversichert, nicht für den Anwalt.
hat keine , glaubst du Person B schafft das auch ohne ?