Ich würde sagen richtig gehandelt, hab mal paar Sachen rausgesucht, hatte schonmal eine ähnliche Situation.
Du darfst dich soweit wehren, sodass du dich oder gefährdete Personen in Sicherheit bringen kannst siehe StGB §32 ->
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Selbst wenn du "übertrieben" hast, kannst du dafür im gewissen maß und unter gewissen Voraussetzungen nicht bestraft werden siehe StGB §33
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Weiter kann für dich noch interessant sein:
§34 und §35
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