Anzeige wegen "Beleidigung"?

05/02/2015 21:05 Ryū#31
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Originally Posted by XxBestxX View Post
hat hier irgendwer jura studiert ? ich denke nicht ... verweiger deine aussage bei der polizei und geh zum anwalt !!!
Welche Aussage? Lies erstmal den Thread.
Btw sieht der Typ auf deinem Bild aus wie einer, den in der Unterstufe die Rippen gebrochen habe.
05/02/2015 21:08 Feb#32
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Originally Posted by #187' View Post
Wenn du es verleugnest, und sagst, dass du nie etwas wie diese "Beleidigungen" gesagt hast steht Aussage gegen Aussage. Wenn du es so machst wird sie nach kurzer Zeit zu 100% fallen gelassen, da Facebook Screens und sowas in der Art meines Wissens nach sowieso nicht direkt gewertet werden, da diese leicht fälschbar sind. Gibst du es zu hast du einen Eintrag, und kriegst eine Geldstrafe.
Screens? Die Polizei ist nicht der Support-Thread in elitepvpers. ;)
05/02/2015 21:10 Deepismagic#33
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Originally Posted by #187' View Post
Wenn du es verleugnest, und sagst, dass du nie etwas wie diese "Beleidigungen" gesagt hast steht Aussage gegen Aussage. Wenn du es so machst wird sie nach kurzer Zeit zu 100% fallen gelassen, da Facebook Screens und sowas in der Art meines Wissens nach sowieso nicht direkt gewertet werden, da diese leicht fälschbar sind. Gibst du es zu hast du einen Eintrag, und kriegst eine Geldstrafe.
Du meinst der Staatsanwalt kann nicht bei Facebook nach der IP des Benutzers fragen und dann beim Provider nachfragen wem die IP zugeordnet ist? Und sein Facebook Profil ist auch von einem unbekannten Dritten erstellt?

Ihr nehmt das immer so schön auf die leichte Schulter, die Polizei kann sehr schnell die IP erfragen und feststellen wer dahinter steht.

Im schlimmsten Fall kann auch der PC als Beweismittel sichergestellt werden um nach Beweisen zu suchen, den siehst Du dann allerdings eine ganze Weile nicht mehr, der wird i.d.R. erst nach Abschluss des Verfahrens wieder ausgehändigt.

Das wäre in diesem Fall allerdings aus meiner Sicht unverhältnismäßig.

Einen Rechtsanwalt zu nehmen ist mit Sicherheit keine schlechte Idee, allerdings denke ich der Anwalt kostet Dich mehr als die Strafe welche Dich am Ende erwartet und groß machen kann der auch nicht, da Du ja Beweise öffentlich geliefert hast. ;)
05/02/2015 21:18 #187'#34
Das ding ist, dass die Polizei wie ich denke nicht wegen so einer "harmlosen" Anzeige wegen Beleidigung sich so eine Mühe machen wird, was denkst du warum sie jetzt Marihuana legalisieren wollen ;)
@Donten, mir ist bewusst, dass sie nicht der Support sind, dennoch wurden diese Beleidigungen doch irgendwie der Polizei vorgelegt, nicht? ;)
05/02/2015 21:25 #Secresy#35
Verweiger einfach deine Aussage oder sag jemand hat deinen Facebook Account gehackt, bis die das Gegenteil bewiesen haben bist du unschuldig. Als ob die dann wegen soetwas nach Beweisen suchen werden. Screenshots reichen nicht aus
05/02/2015 21:27 LoLKäufer#36
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Originally Posted by #Secresy View Post
Verweiger einfach deine Aussage oder sag jemand hat deinen Facebook Account gehackt, bis die das Gegenteil bewiesen haben bist du unschuldig. Als ob die dann wegen soetwas nach Beweisen suchen werden. Screenshots reichen nicht aus
IP? Das kann man nicht einfach so behaupten. Außer er hatte Proxy, oder meldet seinen derzeitigen Anbieter ab.
05/02/2015 21:36 Deepismagic#37
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Originally Posted by #Secresy View Post
Verweiger einfach deine Aussage oder sag jemand hat deinen Facebook Account gehackt, bis die das Gegenteil bewiesen haben bist du unschuldig. Als ob die dann wegen soetwas nach Beweisen suchen werden. Screenshots reichen nicht aus
Etwas falsches gegenüber der Polizei anzugeben ist nicht gerade ratsam und macht es nicht besser.

Wenn Du angibst jemand hätte den acc. gehackt, dann stellst Du hier in den Raum, dass jemand anderes eine Straftat begangen hat, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Btw. für alle neugierigen

Quote:
Wer gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft falsche Angaben macht, kann demnach nicht wegen Falschaussage bestraft werden. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man hier als Zeuge die Unwahrheit sagen darf. Lenkt man hier den Verdacht bewusst auf eine andere Person, kann eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) in Betracht kommen. Versucht man durch seine Aussage, den Beschuldigten zu decken, kann man wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) verfolgt werden.
05/02/2015 21:41 XxBestxX#38
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Originally Posted by Phokas View Post
Welche Aussage? Lies erstmal den Thread.
Btw sieht der Typ auf deinem Bild aus wie einer, den in der Unterstufe die Rippen gebrochen habe.
freut mich für dich aber nein meine rippen waren noch nie gebrochen, Gangster.
05/02/2015 22:44 raideeeN#39
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Originally Posted by donten View Post
Am besten noch eine Anzeige hinterher wegen Rufmord. Zensier den eigenen Namen, aber nicht des Beamten.

Ist das deine Anzeige? Dann pack Sie weg. Hat hier in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.



Noch ein paar schlechte Ratschläge?



Noch mehr Unsinn schreiben?

@Topic Geldstrafe, solltest du aber einen auf dicke Hose machen wollen könnte es noch schlimmer werden.
ist nicht seine Anzeige.
Wurde mal von 187 Straßenbande auf FB veröffentlicht
05/03/2015 03:57 .sunriise'#40
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Originally Posted by raideeeN View Post
ist nicht seine Anzeige.
Wurde mal von 187 Straßenbande auf FB veröffentlicht
schick ma link ( ͡° ͜ʖ ͡°)
05/03/2015 05:23 raideeeN#41
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
05/03/2015 09:08 Wiesenwiesel#42
Wow, bin echt erstaunt, wie wenig sinnvolles man hier lesen konnte. :rolleyes:
War klar das nicht viel kommt, aber solo wenig? xD


Aber ok....

@Deepismagic
Halbwissen? Hoffe du meinst dein eigenes.
Vorsätzliche Ruhestörung ist sehr wohl eine Straftat und kann angezeigt werden.
Vor allem wenn man Zeugen vorbringen kann, die bestätigen welches Ausmaß das ganze annimmt (über Monate hinweg bis früh morgens)

Und öffentlich ist es nicht.
Es war in einen Chatverlauf, oder namentliche Nennung an eine dritte Person.
Also wo soll das öffentlich sein? ^^

Aber naja.
Anwalt ist für sowas nutzlos.
Braucht man im Grunde eh nur, wenn man sich rausreden möchte. ^^
Und ansonsten kann man ja seine Haftpflichtversicherung benutzen, wenn man schon eine hat. :mofo:
05/03/2015 09:26 Deepismagic#43
Erst war es Facebook, jetzt ist es ein Chat, Du meinst mit Sicherheit die Chat Funktion von Facebook.

Das ist etwas schriftliches was die Polizei als Beweis heranziehen kann und über den Account auch einer Person zuordnen kann! Etwas mündliches kann man zumindest noch bestreiten. :rolleyes:

Da Du doch eh alles besser weißt, sag uns einfach wenn Du deine Strafe bekommen hast und sofern Du dann die Geldstrafe nicht bezahlen möchtest lass uns wissen wo Du die Strafe absitzt, damit wir die Fanpost dahin schicken können.

Ich befürchte allerdings Du wirst eher Glück haben, sofern Du nicht schon mit anderen Dingen Polizei bekannt bist. Manchmal erhält man auch den Vorschlag wenn man eine Summe x an den Verein xy spendet, dass die Anzeige eingestellt wird.

Btw. ich hatte mich vertan es nennt sich in dem Fall nicht Beugehaft, sondern Ersatzfreiheitsstrafe
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzfreiheitsstrafe

Viel Spaß mit deiner Haftpflichtversicherung.
05/03/2015 09:28 Aneko ♥#44
Naja es war deren gutes Recht Dich anzuzeigen.
Rechtlich gesehen ist eine Beleidigung in dieser Form rechtskräftigt.

Wieso hast du das nicht einfach abgescreent als Beweiß Lage oder einfach Facebook gemeldet und oder drüber gestanden?

Ich hab damals ständig meine Nachbarn beleidigt aber ins Gesicht nicht über Facebook und habe auch denen gedroht. Aber nach einer Aussprache hat sich alles geklärt.

Nun ja, Dich erwartet evtl mit viel Glück eine Verwarnung mit viel Pech eine Geldstrafe, wir sind keine Rechtsanwälte, daher können wir nur unser halbwissen Dir mitteilen.

Ich halte persönlich nicht viel davon, über eine Internet Platform von beiden Seiten sowas zu machen.. Irgendwie hat sie Dich aber Provoziert jedoch bist du nicht schlau genug gewesen und bist drauf eingegangen.

Würde die Gegenanzeige aber durchziehen.
06/28/2015 21:03 Wiesenwiesel#45
Nur mal so ein kleines "Update" für die, die es interessiert.

Zuerst musste ich einfach zur Polizei, bei der meine Aussage aufgenommen wurde.
Hatte dort auch gesagt, das es eben meine Meinung sei was ich geschrieben habe und dabei auch bleiben werde.
Meinte auch gleich, das ich zwar eine Rechtsschutzversicherung hätte, diese aber nicht benutze werde, da ich sicherlich nichts zahlen werde.

Nach ein paar Woche kam dann die Einladung zu einen Staatsanwalt, da dieser meine Aussage noch einmal selbst hören wollte.
Dort sagte ich das selbe.
Gleich ein paar Tage danach kam die Antwort, das Facebook Screens nicht als Beweis anerkannt werden und die Anzeige daher fallen gelassen wird.


So... :D