Screens? Die Polizei ist nicht der Support-Thread in elitepvpers. ;)Quote:
Wenn du es verleugnest, und sagst, dass du nie etwas wie diese "Beleidigungen" gesagt hast steht Aussage gegen Aussage. Wenn du es so machst wird sie nach kurzer Zeit zu 100% fallen gelassen, da Facebook Screens und sowas in der Art meines Wissens nach sowieso nicht direkt gewertet werden, da diese leicht fälschbar sind. Gibst du es zu hast du einen Eintrag, und kriegst eine Geldstrafe.
Du meinst der Staatsanwalt kann nicht bei Facebook nach der IP des Benutzers fragen und dann beim Provider nachfragen wem die IP zugeordnet ist? Und sein Facebook Profil ist auch von einem unbekannten Dritten erstellt?Quote:
Wenn du es verleugnest, und sagst, dass du nie etwas wie diese "Beleidigungen" gesagt hast steht Aussage gegen Aussage. Wenn du es so machst wird sie nach kurzer Zeit zu 100% fallen gelassen, da Facebook Screens und sowas in der Art meines Wissens nach sowieso nicht direkt gewertet werden, da diese leicht fälschbar sind. Gibst du es zu hast du einen Eintrag, und kriegst eine Geldstrafe.
IP? Das kann man nicht einfach so behaupten. Außer er hatte Proxy, oder meldet seinen derzeitigen Anbieter ab.Quote:
Verweiger einfach deine Aussage oder sag jemand hat deinen Facebook Account gehackt, bis die das Gegenteil bewiesen haben bist du unschuldig. Als ob die dann wegen soetwas nach Beweisen suchen werden. Screenshots reichen nicht aus
Etwas falsches gegenüber der Polizei anzugeben ist nicht gerade ratsam und macht es nicht besser.Quote:
Verweiger einfach deine Aussage oder sag jemand hat deinen Facebook Account gehackt, bis die das Gegenteil bewiesen haben bist du unschuldig. Als ob die dann wegen soetwas nach Beweisen suchen werden. Screenshots reichen nicht aus
Quote:
Wer gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft falsche Angaben macht, kann demnach nicht wegen Falschaussage bestraft werden. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man hier als Zeuge die Unwahrheit sagen darf. Lenkt man hier den Verdacht bewusst auf eine andere Person, kann eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) in Betracht kommen. Versucht man durch seine Aussage, den Beschuldigten zu decken, kann man wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) verfolgt werden.
ist nicht seine Anzeige.Quote:
Am besten noch eine Anzeige hinterher wegen Rufmord. Zensier den eigenen Namen, aber nicht des Beamten.
Ist das deine Anzeige? Dann pack Sie weg. Hat hier in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.
Noch ein paar schlechte Ratschläge?
Noch mehr Unsinn schreiben?
@Topic Geldstrafe, solltest du aber einen auf dicke Hose machen wollen könnte es noch schlimmer werden.