Möglichkeit der Erhöhung des Down&Uploads bei Kabelkunden

03/01/2014 22:52 snow#31
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Originally Posted by mersense View Post
Alle Docsis Management basieren auf SMTP auch das habe ich bzw. andere bedacht und dementsprechend "gesichert". Es gibt nur vorgegebene Befehle das heißt man weiß was das Programm höchstens von Modem anfordern kann, und auch diese Antworten kann man automatisch "emulieren"
Du meinst SNMP. :D
Die MIB dazu findet man hier: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] - welche OID modifizierst du & vor allem wie? Nutzen die v2 und du hängst dich rein?
03/01/2014 23:00 mersense#32
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Originally Posted by snow911 View Post
Du meinst SNMP. :D
Die MIB dazu findet man hier: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] - welche OID modifizierst du & vor allem wie? Nutzen die v2 und du hängst dich rein?
Es tut mir leid, soviele verwirrende Abkürzungen :P.

Ja Docsis 2.0 nutzen sie hier.
03/01/2014 23:52 Krotus#33
Hat mir das grade alles gezeigt und das klappt wirklich. Er hat bei sich sogar seinen Vertrag gekündigt und trotzdem Internet. Außerdem Doppelt so schnell, wie maximal bei sich vom Anbieter verfügbar.
Man braucht halt nur die speizielle Hardware dazu.
03/01/2014 23:53 zwerg97#34
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Originally Posted by Krotus View Post
Hat mir das grade alles gezeigt und das klappt wirklich. Er hat bei sich sogar seinen Vertrag gekündigt und trotzdem Internet. Außerdem Doppelt so schnell, wie maximal bei sich vom Anbieter verfügbar.
Man braucht halt nur die speizielle Hardware dazu.
Hört sich legal an :bandit:
03/02/2014 00:06 Krotus#35
Legal ist das natürlich nicht. Aber habt Ihr erwartet, das das legal ist? Nen Film bei boerse.bz runterzuladen ist auch nicht legal.
03/02/2014 00:11 .QaDusch#36
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Originally Posted by Krotus View Post
Hat mir das grade alles gezeigt und das klappt wirklich. Er hat bei sich sogar seinen Vertrag gekündigt und trotzdem Internet. Außerdem Doppelt so schnell, wie maximal bei sich vom Anbieter verfügbar.
Man braucht halt nur die speizielle Hardware dazu.
Hast du es denn versucht? Oder wirst du es noch versuchen?
03/02/2014 00:12 zwerg97#37
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Originally Posted by Krotus View Post
Hat mir das grade alles gezeigt und das klappt wirklich. Er hat bei sich sogar seinen Vertrag gekündigt und trotzdem Internet. Außerdem Doppelt so schnell, wie maximal bei sich vom Anbieter verfügbar.
Man braucht halt nur die speizielle Hardware dazu.
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Originally Posted by Krotus View Post
Legal ist das natürlich nicht. Aber habt Ihr erwartet, das das legal ist? Nen Film bei boerse.bz runterzuladen ist auch nicht legal.
Meinte hauptsächlich das jtz Rot Markierte.
Das andere ist natürlich auch nicht Legal obwohl ich nicht weiß wie schlimm es wäre wenn man das max. bucht und dann nochmal etwas raus holt.

Das Filme herunterzuladen nicht legal ist, ist klar. Würde mich trotzdem mal interessieren was die Strafe für sowas hier wäre kann damit zwar leider eh nix anfangen da ich DSL habe ( Yeah -.- ). Aber ob es sinnvoll ist seine 50k Leitung auf 150k zu erhöhen und Stress mit ein Konzern wie Unitymedia zu provozieren?

Die haben keine schlechten Anwälte^^
03/02/2014 00:26 YExplorerY#38
Also meine meinung dazu ist , Finger weg davon!
Ich finde das man zufrieden sein sollte mit dem was man hat !
03/02/2014 00:36 mersense#39
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Originally Posted by zwerg97 View Post
Meinte hauptsächlich das jtz Rot Markierte.
Das andere ist natürlich auch nicht Legal obwohl ich nicht weiß wie schlimm es wäre wenn man das max. bucht und dann nochmal etwas raus holt.

Das Filme herunterzuladen nicht legal ist, ist klar. Würde mich trotzdem mal interessieren was die Strafe für sowas hier wäre kann damit zwar leider eh nix anfangen da ich DSL habe ( Yeah -.- ). Aber ob es sinnvoll ist seine 50k Leitung auf 150k zu erhöhen und Stress mit ein Konzern wie Unitymedia zu provozieren?

Die haben keine schlechten Anwälte^^

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Erschleichen von Leistungen

In Deutschland lautet der Tatbestand des § 265a StGB:

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.


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§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ich merke, hier sind echt paar Genies unterwegs.

Kann geschlossen bzw. gelöscht werden, danke. :)