Richtig reagiert? Bekomme ev. Anzeige

08/04/2013 20:27 dommerle#31
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Originally Posted by мужчина View Post
Naja hoffen wir mal, dass es nicht dazu kommt. Aber da ich genauso wenig wie sie Namen, Adresse etc. von jemandem kenne, werden sie wohl nicht mit 'unbekannt' weiterkommen.
Da hast du Recht. Der Täter wird nur auf jeden Fall zwei "Zeugen" haben.
08/04/2013 20:30 Trance-X#32
Notwehr. Sehr gut gemacht du hast ihn gefragt was das soll Du hast nicht sofort zu geschlagen Er war in Mehrzahl Hast wirklich 1A reagiert.
08/04/2013 20:39 Apfeljunge96#33
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Originally Posted by XYZ-Cannon View Post
Reaktion im Affekt, Notwehr. Du hast richtig gehandelt, hätte ich auch.
Gebe ich dir recht dir passiert nichts.
Und vorallem die kennen dich net und was wollen die den der polizei sagen ich hab ein jungen geschlagen und er hat zur[ck gehauen :D
08/04/2013 20:45 Zatam#34
Kennen die dich überhaupt?
Anzeige gegen Unbekannt würde eh im Sande verlaufen.

Aber ja, du hast richtig gehandelt.
1. Es ist Notwehr
2. Anders lernen die es einfach nicht
08/04/2013 20:47 saiya.#35
Notwehr hätte wahrscheinlich jeder so gemacht(auser Ned Flenders :D)

Hoffentlich lernen diese Idioten was aus der Lektion.
08/04/2013 20:52 newfrozzen#36
Das war Notwehr.
08/04/2013 20:55 A​​#37
Wir in kreuzberg hätten es auch so gemacht aber nur mit messer und waffe


Bzw. Anzeige wird so oder so gegen unbekannt sein , keiner kennt dich
08/04/2013 21:06 RandomName42#38
Wenn du Ergär kriegst ist es eh sinnlos, sollst du dich Anmachen lassen?
08/04/2013 21:39 MrSm!th#39
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Originally Posted by мужчина View Post
Hi. Heute im Zug (der übrigens extrem voll war) haben 3 dumme Jugendliche mich dumm angemacht. 2 haben mich nur angeschaut, aber der 3. mit mir geredet. Dann hat er mir eine harte Backpfeife gegeben. Ich hab ihn gefragt, was sein Problem sei etc. Dann hat er noch mit seinem Bein gegen mein Kopf getreten. Daraufhin musste ich ihm 2x eine verpassen, einmal unter das Kinn. Wie es aussieht, hat er sich eventuell etwas gebrochen. Als ich aussteigen wollte, hat er (und andere) was von Anzeige gelabert. 1. Hab ich richtig reagiert? 2. Hab ich strafrechtlich etwas zu befürchten oder fällt das unter Notwehr? 3. Kommt das in meine Straf Akte?
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Originally Posted by XYZ-Cannon View Post
Reaktion im Affekt, Notwehr. Du hast richtig gehandelt, hätte ich auch.
Es ist keine Notwehr. Es war eben nicht im Affekt, sondern schlichtweg eine Reaktion.

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Originally Posted by .BluBOo View Post
Das fällt nicht unter Notwehr. Wenn er dich mit einem Messer o.Ä. bedroht hätte,
dann dürftest du ihn verprügeln.
Auch dann nicht. Man darf nur eine konkrete Gefahr abwehren. Alles was über die Verteidigung bzw. Abwehr eines Angriffes hinaus geht, ist keine Notwehr.

2 Schläge, die ihm auch noch was gebrochen haben, sind keine Notwehr (beim ersten kommt es darauf an, wann er genau dazu angesetzt hat, der zweite ist sowieso schon keine Notwehr mehr).

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Originally Posted by Marley. View Post
Du hast aus Notwehr gehandelt, also keine Sorge ;) ich hätte die Typen wahrscheinlich Krankenhaus reif geschlagen.. von daher mach dir wie gesagt keine Gedanken.. dein gutes Recht.
Nein, du hast nicht das Recht, jemanden krankenhausreif zu schlagen.
Und würdest du auch nicht. Du würdest wahrscheinlich anfangen zu heulen.

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Originally Posted by SchattenXXX View Post
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden"
Trifft nicht zu.

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Originally Posted by мужчина View Post
Ja genau. Die Schelle kam zuerst, worauf ich nur verbal reagiert habe. Dann hat er sich etwas beruhigt und mir anschließend den Tritt gegeben, woraufhin ich dann körperlich reagiert habe.
Wie gesagt, definitiv keine Notwehr.


Was die Freunde von dem Typen angeht: Ein Richter ist durchaus fähig, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bewerten.
08/04/2013 21:41 SynT@x_#40
Vielleicht etwas schwer ohne Zeugen 3 gegen 1 Aussage ich hoffe du kanntest jemanden noch im Zug ansonsten definitiv NOTWEHR.

Mit freundlichen Grüßen

Synt@x
08/04/2013 22:13 dommerle#41
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Originally Posted by MrSm!th View Post
Was die Freunde von dem Typen angeht: Ein Richter ist durchaus fähig, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu bewerten.
Da stimme ich dir vollkommen zu. Ich wollte diesen Aspekt nur aufzeigen.
08/04/2013 23:04 Siriox#42
Halt Stop!
08/04/2013 23:06 MrSm!th#43
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Originally Posted by Siriox View Post
Viel Gerede, leider ohne Inhalt.
Da war sehr wohl Inhalt, und zwar der, dass ihr alle falsch liegt.
Und der Inhalt war auch sinnvoll. Ihr erteilt hier Rechtsbelehrung und dazu auch noch falsche. Es ist nicht alles immer rechtlich korrekt, was man mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann.
Dass es für euch ok ist, dass er zurückschlägt, wenn andere angefangen haben, mag ja sein. Das macht es aber noch lange nicht legal. Notwehr dient dazu eine Not abzuwehren, wie der Name schon sagt.
So wie er es beschrieben hat, war die Gefahr bereits vorrüber, der Schlag/Tritt durchgeführt. Danach wütend zu werden und zuzulangen mag nachvollziehbar sein, aber keine Notwehr. Der zweite Schlag war erst recht unnötig.
Dazu kommt, dass selbst Notwehr in einem angemessenen Verhältnis zur Gefahr stehen muss. Selbst wenn er während des Tritts/Schlags selbst zugeschlagen hätte, wäre es völlig übertrieben, mehrfach zuzuschlagen und ihm den Kiefer zu berechen. Inwiefern die Härte übertrieben war, mag ein Richter vielleicht anders entscheiden, ich habe aber noch nie davon gehört, dass mehrere Schläge noch als Notwehr gelten. Ebenso wenig Nachtreten, wenn der andere schon am Boden liegt.
08/04/2013 23:15 Siriox#44
Halt stop!
08/04/2013 23:17 Charly™#45
Keine Notwehr.
Ich haette mir das allerdings auch nicht gefallen lassen.