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Originally Posted by Siriox
Viel Gerede, leider ohne Inhalt.
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Da war sehr wohl Inhalt, und zwar der, dass ihr alle falsch liegt.
Und der Inhalt war auch sinnvoll. Ihr erteilt hier Rechtsbelehrung und dazu auch noch falsche. Es ist nicht alles immer rechtlich korrekt, was man mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann.
Dass es für euch ok ist, dass er zurückschlägt, wenn andere angefangen haben, mag ja sein. Das macht es aber noch lange nicht legal. Notwehr dient dazu eine Not abzuwehren, wie der Name schon sagt.
So wie er es beschrieben hat, war die Gefahr bereits vorrüber, der Schlag/Tritt durchgeführt. Danach wütend zu werden und zuzulangen mag nachvollziehbar sein, aber keine Notwehr. Der zweite Schlag war erst recht unnötig.
Dazu kommt, dass selbst Notwehr in einem angemessenen Verhältnis zur Gefahr stehen muss. Selbst wenn er
während des Tritts/Schlags selbst zugeschlagen hätte, wäre es völlig übertrieben, mehrfach zuzuschlagen und ihm den Kiefer zu berechen. Inwiefern die Härte übertrieben war, mag ein Richter vielleicht anders entscheiden, ich habe aber noch nie davon gehört, dass mehrere Schläge noch als Notwehr gelten. Ebenso wenig Nachtreten, wenn der andere schon am Boden liegt.