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Originally Posted by Hitchens
§ 202b Abfangen von Daten
§ 202a Ausspähen von Daten
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Das greift in diesem Fall nicht. Es gibt passenderes mit dem man in ähnlichen Fällen weiter kommt. Besonders wenn der Gerichtsstand Hamburg ist. Wer sich mit Rechtsfällen im Internet auskennt, wird wissen, wie berüchtigt das Landgericht Hamburg für die Härte der Urteile ist.
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Originally Posted by Tarissuis
Also seid wenigstens so fair und seid etwas mehr dankbar, dass mit dieser Situation nun offen umgegangen wird...
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Das wird nicht passieren. Es wurde jetzt mal eine Ankündigung geschrieben. Sie werden versuchen den Schaden zu minimieren, ein paar Klagen zur Abschreckung einreichen und das war es dann. Was sie jetzt wollen ist nur ein Exempel statuieren.
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Originally Posted by holylastchaosep1
Die ganzen kids hier die meinen das er dafür belangt werden kann, sind alles nur solche die 1000€ ins game gesteckt haben und jetzt merken das es fürn arsch war.
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Nein, das sind die, die damit auch beruflich zu tun haben und wissen, dass er belangt werden kann. Die Strafbarkeit ist keine Frage. Wer kein Kind mehr ist, nicht in seiner Traumwelt lebt und ähnliche Fälle verfolgt hat, sollte das auch wissen.
Wer ausser Hacken und Spielen nichts kennt und deren Horizont nicht sehr weit reicht, hält das natürlich für Kleinkram der nicht illegal ist. Die Gerichte werden darin die massive Schädigung eines Unternehmens sehen, wobei ich nicht so sehr Angst vor einem Strafprozess als vor dem folgenden Zivilprozess hätte.
Je nachdem wie hoch die Schadensumme angesetzt wird, kann da einiges zusammen kommen.