Mietrecht

07/30/2020 21:21 Streex#16
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Originally Posted by No Hawx View Post
Du bist dafür verantwortlich was in deiner Wohnung passiert. Wenn da einer kifft ist es auch dein Problem. Da es aber so klingt als wäre es ein absoluter Einzelfall würde ich mir da jetzt kein Stress machen. Im Extremfall beschweren die Nachbarn sich beim Vermieter und du klärst das persönlich oder sie rufen die Bullen. Wenn die irgendwann mal klingeln und du sowieso nicht kiffst kannst du ja ganz entspannt sein. Du weißt nicht was die Nachbarn gemeint haben und gut ist. Deine Bude stinkt nicht, also kein Grund für Vermieter oder gar Polizei da jetzt einzuschreiten.



Wenns aus deiner Wohnung permanent nach Weed riecht und du Pech hast kann das auch nach hinten losgehen. Entweder du stellst dich dumm an, die Cops stehen oben vor deiner Wohnungstür und du machst auf. So schnell wie die nen Fuß in der Tür haben, auch ohne Durchsuchungsbeschluss, schwierig. Oder es gibt einen Durchsuchungsbefehl wegen dem dringenden Verdacht von Cannabisanbau. Nachbarn können 31er sein und die Polizei kann das auch mal so drehen wie es ihnen passt.
Interessant aus dieser Sicht habe ich das ganze nicht so gesehen.
07/31/2020 16:42 Magnethelm90#17
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Originally Posted by €uronymous View Post
Es gibt keinen "Eigenbedarf" für Cannabis. Solange es nicht aus medizinischen Gründen verschrieben wird ist jede Menge Cannabis illegal.
Bei geringfügiger Menge (unterschiedet sich je nach Bundesland) wird lediglich das Verfahren wegen Geringfügigkeit und Überlastung der StA eingestellt, aber nicht, weil es legal wäre.

"Eigenbedarf" spielt nur dann eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob mit dem BtM Handel getrieben wird oder nicht (Strafzumessung)
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08/01/2020 13:56 A$AP Alice#18
Eine richtig stabile Aktion, damit die wissen, dass du die fickst wenn die weiter Unfug machen, dann ist das Problem vom Tisch.
08/29/2020 23:28 €uronymous#19
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Originally Posted by Magnethelm90 View Post
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Hast du deinen Text überhaupt gelesen?

"Es gibt keinen Anspruch auf ein Absehen von der Strafverfolgung wegen Besitzes von Cannabis in geringen Mengen zum Eigenbedarf. Es mag zwar Richtwerte geben, nach denen dies theoretisch möglich ist, allerdings sind diese Richtwerte kein Garant für Straffreiheit."
08/31/2020 10:03 Magnethelm90#20
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Originally Posted by €uronymous View Post
Hast du deinen Text überhaupt gelesen?

"Es gibt keinen Anspruch auf ein Absehen von der Strafverfolgung wegen Besitzes von Cannabis in geringen Mengen zum Eigenbedarf. Es mag zwar Richtwerte geben, nach denen dies theoretisch möglich ist, allerdings sind diese Richtwerte kein Garant für Straffreiheit."
Ja habe ich :) Steht irgendwo etwas anderes ?
08/31/2020 22:00 €uronymous#21
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Originally Posted by Magnethelm90 View Post
Ja habe ich :) Steht irgendwo etwas anderes ?
Es gibt KEINEN gesetzlich festgelegten Eigenbedarf, es gibt eine geringe Menge, bei der im Normalfall aufgrund von Geringfügigkeit und Überlastung der Strafverfolgungsbehörden von einer Verfolgung abgesehen wird, aber es gibt keine garantierte Straffreiheit für irgendeinen Eigenbedarf.
09/10/2020 12:07 vally.#22
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Originally Posted by ahmetsoper View Post
was wenn der nachbar die bullen gerufen hätte? kommen die überhaupt wegen sowas? und wenn ja dann gebe es ja "Zeugen" wegen btm besitz?
wegen so einem käse kommen die nicht.

und selbst wenn wäre es aussage gegen aussage von daher nicht viel zu machen.
09/10/2020 12:34 Drewfire#23
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Originally Posted by vally. View Post
wegen so einem käse kommen die nicht.

und selbst wenn wäre es aussage gegen aussage von daher nicht viel zu machen.
Da weiß ja mal einer richtig viel :D
Wenn du die Polizei rufst, ist sie immer verpflichtet zu kommen ;)
09/10/2020 16:30 vally.#24
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Originally Posted by Drewfire View Post
Da weiß ja mal einer richtig viel :D
Wenn du die Polizei rufst, ist sie immer verpflichtet zu kommen ;)
klar wenn ich 110 anrufe und sage mir hat jemand 2€ geklaut wird definitiv jemand kommen lol.
09/11/2020 21:09 Drewfire#25
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Originally Posted by vally. View Post
klar wenn ich 110 anrufe und sage mir hat jemand 2€ geklaut wird definitiv jemand kommen lol.
Natürlich vorausgesetzt es ist etwas, wo die Polizei auch benötigt wird, aber das sollte auch selbsterklärend sein. Wenn dir jemand 2€ geklaut hat, dann gehst du auf die Wache und gibst eine Anzeige auf. Solltest du aber anrufen und sagen dich hat jemand überfallen und dabei 2€ entwendet, was dann eben ein Nebeneffekt des Raubes ist, dann wird die Polizei natürlich kommen und gleichzeitig auch eine Fahndung einleiten ;)