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Originally posted by KalZen@Jan 21 2006, 10:01
vorschlag drei: wenn du erwischt wirst sag ihr habt euch besoffen und aus witz sachen ausprobiert -> unzurechnungsfähig / mildernde umstände.
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Kann dir nur zustimmen KalZen!!
Aber zu Vorschlag drei...
Unzurechnungsfähig ist man zumindest in Österreich erst ab 3.0 Promill.
Das wird in D nicht viel anders sein.
Und das aber auch nur wenn man es sich nicht selber eingeflöst hat.
Wenn man es selber gesoffen hat bekommt man nur die Strafe mit einer anderen Begründung. Aber am Strafausmaß ändert sich nicht viel.
Und der Richterin zu erklären, dich hat jemand gefesselt und dann Alkohol eingeföst, sodass du 3.0 Promill hattest und noch immer die Tastatur bedienen konntest wird ziemlich schwer! ;)
Außerdem hast du ja diesen 'Service' über einen längeren Zeitraum in anspruch genommen.
Aber wenn du wirklich was konstruktives hören willst, dann musst du uns zumindest folgendes sagen:
m oder w?
Wie alt?
In welchem Land wohnst du?`(Ö/D...)
Beruf?
Familienstand?
Einfamilienhaus oder Gemeindebau?(Wenn GB welcher Stock?)
Wie lange hast du das ganze gemacht?
Wieviel Pc's hast du in der Wohnung?