Minderstens 1x Lebenslänglich :)
Ernsthaft, das wird die nicht jucken.
Ernsthaft, das wird die nicht jucken.
So ein Quatsch, niemand wird irgendwas für irgendjemanden vordatieren und sich somit haftbar machen.Quote:
Geh zum Rathaus meld ein Gewerbe an kostet dich ~20€. Das legst du denen vor. Soviel ich weiß kannst du auch ein Gewerbe vordatieren wenn du mit denen gut redest im Amt.
Danach solltest du keine Probleme haben weil die wollen nur wissen ob du ein Gewerbe hast was danach mit der Ware passiert interessiert die wenig.
was hat das mit nettigkeit zu tun ich sage wenn du nett bist und einen richtigen grund nennst wird das funktionieren.Quote:
So ein Quatsch, niemand wird irgendwas für irgendjemanden vordatieren und sich somit haftbar machen.
Wer sollte bitte so etwas machen und das auch noch aus Nettigkeit?
Selbstverständlich interessiert es den Zoll was mit der Ware passiert zumal hier des öfteren das Wort Plagiat gefallen ist.
Wie die anderen davor schon geschrieben haben -> nimm bitte Kontakt auf und bespreche es mit denen.Es wird wahrscheinlich bei Verwaltungsgebühren usw. bleiben, aber wirklich helfen oder eine adäquate Aussage können wir hier nicht treffen.
Das ist natürlich schön, aber wie gesagt aus der Sicht eines Juristen ist das vollkommener Quatsch.Quote:
was hat das mit nettigkeit zu tun ich sage wenn du nett bist und einen richtigen grund nennst wird das funktionieren.
Den bei mir hat das Funktioniert da ich als Selbstständiger Handelsvertreter gearbeitet habe und erst nach 3 Monaten meine Anmeldung gemacht habe wurde diese vordatiert genauso wie meine abmeldung...
Nicht der Endverbraucher wird zu Rechenschaft gezogen, sondern der Vertreiber. Der TE hat bis dato nicht die Möglichkeit gehabt die Ware zu vertreiben - dies hat aber Aliexpress bereits gemacht. Daher hat der TE von einem maßgeblichen illegalen Handel nichts befürchten.Quote:
Das ist bullshit was ihr da labert.
Selbstverständlich kann seitens Mercedes noch eine Klage eingereicht werden wegen gewerbsmäßigem Handel von Plagiaten derer Marke.
So ist das im Zivilgesetz und bei Privatpersonen geregelt, bei Gewerbetreibenden sieht das aber anders aus. Da kann schon der Versuch reichen, um eine Abmahnung seitens Mercedes zu bekommen. Ob der Streitwert das denen Wert ist und ob das Verfahren am Ende nicht fallen gelassen wird wegen "Geringfügigkeit" ist eine andere Frage.Quote:
Und wenn überhaupt, dann hat Mercedes das Recht den Hersteller der Handy-Hüllen oder halt Aliexpress zu verklagen aber nicht den TE, welcher als gutgläubiger Käufer fungiert hat.
Deswegen habe ich doch bereits gepostet, dass seine Aussage mit Gewebe unnötig war.Quote:
So ist das im Zivilgesetz und bei Privatpersonen geregelt, bei Gewerbetreibenden sieht das aber anders aus. Da kann schon der Versuch reichen, um eine Abmahnung seitens Mercedes zu bekommen. Ob der Streitwert das denen Wert ist und ob das Verfahren am Ende nicht fallen gelassen wird wegen "Geringfügigkeit" ist eine andere Frage.
Aber de facto besteht erhöhte Abmahngefahr als Gewerbetreibender! Dabei reicht es schon zu sagen, dass man die "irgendwann" mal verkaufen will bzw. ein "Für mein Gewerbe" könnte die schon stutzig machen und vermuten lassen, dass du sie weiterverkaufst. Selbst wenn du in der Realität die Dinger auf deine Firmenwagen haust, dürfte dich das per se erst einmal verdächtig machen.
Selbst als Privatperson gibt es immer wieder Abmahnung, siehe z.b. hier:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Also wenn selbst Privatpersonen nicht selten Abmahnungen bei sowas bekommen, wäre ich ganz vorsichtig mit dem Optimismus, den hier einige an den Tag legen.
Die Aussage "fürs Gewerbe" dürfte dich wirklich weiter rein geritten haben als nötig...
Edit:
Zusätzlich hast du dich natürlich extra verdächtig gemacht, dadurch dass du zwar sagtest du hast ein Gewerbe aber keine Daten geschickt hast. Das riecht halt für jeden einigermaßen geschulten Zollbeamten extrem nach Schwarzmarkt.
Also ich denke ganz ehrlich: Da wirst du sicher noch was hören. Vermutlich werden sich die Kosten in Grenzen halten, aber ein paar Briefe würde ich da jetzt schon noch vermuten.
Aber selbst wenn? Who cares, dann zahlste halt einmalig 500-2000€ Schadensersatz. Ja ist eine Stange Geld, aber im Prinzip haste da sonst keinerlei Probleme mehr. Kein Eintrag ins Polizeiregister, etc. Wirste also überleben! Und viel Glück! Ich hoffe für dich, dass nichts mehr kommt!
Ein scheiß wird er von denen hören, wenn er seine Rechnung für die Vernichtung begleicht - solange sein Führungszeugnis nicht derartig auffällig zeigt.Quote:
Also ich denke ganz ehrlich: Da wirst du sicher noch was hören. Vermutlich werden sich die Kosten in Grenzen halten, aber ein paar Briefe würde ich da jetzt schon noch vermuten.
Deine Handyhüllen kamen vermutlich mit der Post an und du hast ein schreiben per Post erhalten das dies zu verzollen ist.Quote:
Hallo,
Hab über denn Zoll 20 Amg Handyhüllen gekauft ( Also müsste ich Verzollen gekauft natürlich woanders ) und hab dort gesagt das ich sie verkaufen will gewerblich anschließend meinten die das ich gefickt bin und denn mein Gewerbe senden soll, hab ich natürlich nicht gemacht.
Hab nun 2 mal Post von denen bekommen das ich zustimmen soll das ich es Vernichten soll, und wenn nicht wird es automatisch vernichtet wenn ich nicht gegen stimme, alles gut soweit.
Nun bei der anderen Post steht das wird unter Zollamtlichen Überwachung Vernichtet und der Rechteinhaber Zahlt und kann ggf. Schadenersatz verlangen.
Das heißt jetzt was und wie teuer kann es für mich werden?
20 Handyhüllen ( AMG ) ( Hab den gesagt will es gewerblich verkaufen hab ihn aber nichts über mein Gewerbe geschickt / Erzählt.)
Nein.Quote:
Deine Handyhüllen kamen vermutlich mit der Post an und du hast ein schreiben per Post erhalten das dies zu verzollen ist.
Solche Zollämter haben meistens Speditionen in ihren Räumlichkeiten, die kannst du um Rat bitten. Diese können für dich auch eine schriftliche Zollanmeldung erstellen. Kostet zwar ein bisschen was, aber nicht viel.
Wenn die Ware nicht in deinem Besitz ist, ist die Ware nach wie vor Zollgut.
Das Zollamt informiert dich nur darüber, dass die Ware vernichtet wird, da diese nicht unendlich viel Lagerkapazitäten haben.
Wenn du ein Gewerbe hast, benötigst du eine EORI-Nr. diese kannst du beim IWM in Dresden anfordern (kostenlos). Allerdings reicht fürs erste eine Beantragungsbestätigung aus um deine Zollanmeldung durchzuführen.
Nur wenn du Waren einführst und nicht verzollst, hast du mit Konsequenzen zu rechnen um diese zu mildern, kannst du immer noch eine Selbstanzeige bei deinem zuständigen Hauptzollamt einreichen. Das Hauptzollamt muss nicht unbedingt das zuständige Binnenzollamt sein (Das wo deine Post liegt).
EDIT: Wenn du mir sagt, aus welchem Stoff z. B. Kunststoff deine Handyhüllen sind und aus welchem Land, kann ich für dich nachschauen, ob Zoll anfällt oder nicht. Manchmal musste du nur versteuern. Was bei einem Gewerbe eh egal ist.
Aus BaumwolleQuote:
... Wenn du mir sagt, aus welchem Stoff z. B. Kunststoff deine Handyhüllen sind...
Wie kommst du darauf, dass die Sache mit der Zahlung der Vernichtungsgebühr erledigt ist?Quote:
Deswegen habe ich doch bereits gepostet, dass seine Aussage mit Gewebe unnötig war.
Dennoch besteht für den TE keine Gefahr, dass er verklagt wird, wenn er seine bereits bezahlte Ware vom Zoll nicht abgeholt hat.
Ein scheiß wird er von denen hören, wenn er seine Rechnung für die Vernichtung begleicht - solange sein Führungszeugnis nicht derartig auffällig zeigt.
Jag doch dem jungen keine Angst ein :D wenn ich mit fremden Auto außerorts in einer 60ger mit 78 km/h Zone geblitzt werde, dann ist der Fahrzeugführer nicht verpflichtet den Fragebogen auszufüllen, wenn die 30 Mäuse von x beliebigen Konto mit dem richtigen Verwendungszweck bezahlt werden.
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Quote:
Werden mehrere Produkte bestellt und kann dann vermutet werden, dass diese weiterverkauft werden, drohen teils empfindliche Strafen, so Plüschke gegenüber TECHBOOK: „Wenn Geschmacksmuster oder eingetragene Designs für das entsprechende Produkt bestehen, dann ist bereits das Einführen rechtlich relevant und ist mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht.“ Darüber hinaus drohen zivilrechtlich außerdem Schadensersatzforderungen der Rechteinhabe
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]Quote:
Von einer gewerblichen Nutzung ist zum Beispiel auszugehen, wenn Sie mehrere identische Repliken kaufen. Denn in einem solchen Fall ist von einem Weiterverkauf auszugehen, sodass die Bestellung und Einfuhr als Verstoß gegen das Markenrecht zu werten ist. Das Markenrecht ist eine Möglichkeit des gewerblichen Rechtsschutzes.
Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen. Darüber hinaus wird der Rechteinhaber – also der Hersteller des Originalproduktes – informiert, dass zur gewerblichen Nutzung Plagiate eingeführt wurden. Zudem wird auch der Besteller über die Beschlagnahmung und eine drohende Vernichtung informiert.