Impressumpflicht

07/30/2019 16:24 i0N#16
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Originally Posted by 0v0note View Post
Es gab wohl doch noch Diskussionsbedarf:
Du hast das komplett richtig erfasst.
@[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] hat meine Antwort offensichtlich falsch verstanden.

Ich sage nicht, dass die Sprache deiner Seite ein ausschlaggebendes Kriterium für die Impressumspflicht ist. Jedoch ist es eben weitaus schwerer zu belegen, dass du mit deutschem Wettbewerb nichts zu tun hast, wenn deine Seite auf Deutsch ist - das war meine Aussage. Anders herum kann deine Seite aber auch auf Englisch sein und trotz dessen bist du zu einem Impressum verpflichtet. Wie Seekin das auch bereits gesagt hat, kommt es am Ende darauf an, worauf du deine Webseite abzielst. Das kann eben durch die Wahl der Darstellungssprache geschehen oder aber beispielsweise durch explizit auf deutsche Staatsbürger abgezielte Werbemaßnahmen o.Ä.

Durch einen einfachen Umzug ins Ausland bist du nicht vor der Impressumspflicht geschützt. Es gibt Gründe, warum Webseiten von Großkonzernen, die ihren Sitz größtenteils in Irland, auf Zypern und Co haben hier in Europa, ebenfalls ein Impressum besitzen, obwohl diese eben niederlassungstechnisch nichts mit Deutschland am Hut haben.
07/31/2019 08:24 0v0note#17
Gut, dann wird es also nicht "die Lösung" geben, um sich legal der Pflicht zu entziehen.
Dann bleibt nur die Möglichkeit die Webseite mit einem Impressum zu betreiben oder aber komplett anonym, wobei letzteres dann schon wieder in das illegale abdriften würde.

Wie sieht es mit der DSGVO aus? Selbes Spiel?
Mir macht nämlich ein Urteil aus Deutschland zu schaffen, womit die Entscheidung mit der DSGVO begründet wurde. Und wenn ich mich in die selbe Richtung bewege, dann wird das Urteil schnell als Vorbild genommen und schon ist die Seite dicht. Das will ich halt verhindern.

Mit dem Impressum wollte ich umgehen, dass die Behörden direkt Kontaktdaten von mir haben und die direkt mit dem Beef loslegen können. Wobei die Umgehung der DSGVO der eigentliche Teil ist. Aber ich denke, dass dies noch schwieriger wie die Umgehung des Impressums ist.
07/31/2019 14:10 Seekin#18
Verhält sich ähnlich, ja. Bei der DSGVO gibt es den räumlichen Anwendungsbereich, der besagt, dass ein Sitz oder eine Niederlassung in der EU die Umsetzung der DSGVO nach sich zieht. Wo die Datenverarbeitung stattfindet, ist vollkommen egal. Wenn ein Unternehmen seinen Hauptsitz in den USA hat, eine Niederlassung in Frankreich besitzt und die Daten in Panama verarbeitet, muss es sich an die DSGVO halten. Nach diesem Grundsatz könntest du die DSGVO weglassen, wenn du in irgendeinem Land außerhalb der EU (Achtung, auch die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums haben die DSGVO übernommen; Norwegen, Island und Liechtenstein fallen also weg) deine Seite betreibst bzw. den einzigen Sitz hast. So einfach ist's leider doch nicht, weil auch bei der DSGVO das Prinzip des Marktorts bzw. der Marktorientierung greift. Das verhält sich ähnlich wie Marktzielgruppe beim TMG. Wenn du Waren und Dienstleistungen für Personen innerhalb der EU anbietest (was genau Waren und Dienstleistungen sind und was der Begriff "anbieten" umfasst, ist noch nicht so ganz klar), unterliegst du der DSGVO. Egal, wo du als Verantwortlicher bist. Personen in der EU müssen übrigens auch keine EU-Bürger sein. Es reicht, wenn der Betroffene in der räumlichen EU ist. Und das war's dann immer noch nicht. Die DSGVO bezieht sich auch auf Verhaltensbeobachtung und so weiter, sprich Tracking, Cookies und Co. Die DSGVO greift also auf vielen Ebenen. Wie hart das Ganze umgesetzt wird, keine Ahnung. Das zeigt wohl nur die Zeit und der Einzelfall.