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Originally Posted by .puRe#
Ja hatte unter "Verkäuferschutz" gelesen ausversehen.
Was aber dann ja zutreffen würde, wäre:
Müsste man halt e*Gold Gutscheine verkaufen :p
Nein du hast ja im Großen und Ganzen recht. Waren nur so wilde Gedanken :p
Liebe Grüße
.puRe#
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Tue mir bitte einen Gefallen und informiere Dich wenn, dann richtig! :p
Du rennst hier nämlich mit Halbwissen rum, es gibt z.B. noch das
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Das ist alles bei Paypal nicht so ganz sauber bisher eingepflegt, von daher auch noch verwirrend, da im Grunde einige Seiten zueinander im Widerspruch stehen, je nachdem auf welche Seite Du geleitet wirst. ;)
Jetzt müsstest Du aber mal alle ABGs im Detail studieren, dann könnte e*gold auch unter den Punkt Zahlungsmittel fallen... aber siehe nächsten Absatz.
Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:
Erwerb von Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände oder Forderungen, die Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge; ausgenommen tragbare Leichtfahrzeuge, die für Freizeitzwecke genutzt werden, wie etwa Fahrräder oder Hoverboards),
Zahlungen auf Crowd-Funding- oder Crowd-Lending-Plattformen,
individuell angefertigte Artikel (außer solchen, die als INR im Sinne dieser Richtlinie gelten),
gemäß der PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienstleistungen,
Erwerb von Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden,
Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten),
persönliche Zahlungen,
jegliche Wetteinsätze und sonstige Glücksspielaktivitäten,
Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen,
Zahlungen an Verwaltungsbehörden oder an im Auftrag von Verwaltungsbehörden Handelnde,
Spenden,
Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,
Zahlungen im Zusammenhang mit Gold (sowohl in physischer als auch börsengehandelter (exchange traded) Form),
Transaktionen, die über PayPal Mass Payments (siehe Ziffer A4.4 der PayPal-Nutzungsbedingungen) durchgeführt wurden
Bei dem gekauften Artikel muss es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel handeln, der versendet werden kann.Darüber hinaus sind folgende Artikel/Fälle nicht abgedeckt:
immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Lizenzen für digitale Inhalte und weitere nicht-physische Güter,
Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge,
Artikel, die nicht versendet werden können,
Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer,
Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten),
Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen,
Spenden,
Zahlungen im Zusammenhang mit Gold (sowohl in physischer als auch in börsengehandelter (exchange traded) Form),
Transaktionen, die über PayPal Mass Payments (siehe Ziffer A4.4 der PayPal-Nutzungsbedingungen) durchgeführt wurden.
Das ist aber alles total
egal, weil i.d.R. mit
gestohlenen Accounts bezahlt wird, da geht es
nicht um den Käuferschutz!
Fazit = gestohlene Accounts = kein Verkäuferschutz, nach den o.g Richtlinien = volles Risiko für epvp einen Schaden zu erleiden.
Und witzigerweise wird bei digitalen Produkten immer nur vom Käuferschutz und nicht von Verkäuferschutz geredet, wäre aber auch egal, wenn egold unter den Punkt "Zahlungsmittel" fallen würde, dann wäre mit Sicherheit auch kein Verkäuferschutz gegeben = e*Gold weg, kein Geld erhalten, kein Schutz + Aufwand = Paypal Fall schildern, User bannen etc. etc.
Macht also imho natürlich keinen Sinn, nur der Vollständigkeit halber mal alles erwähnt.
;)