Darf gar nicht sein, denn normalerweise wäre die Person verpflichtet, dass sie das Geld zurückzahlt, wenn es irrtümlich auf dem Konto war.Quote:
Wir hatten so was auf der Arbeit leider auch, IBAN Rechner falsche Daten angegeben und das Geld ist beim falschen Empfänger gelandet.
Da hieß es dann Pech gehabt, wie im o.g. Link auch beschrieben, so bald das Geld einmal beim Empfänger gut geschrieben ist kommst Du da nicht dran, außer halt auf dem Rechtsweg.
Einzige Ausnahme, der Empfänger stimmt der Rückbuchung zum.
Wäre ja auch zu einfach wenn man sagen könnte "ach bitte zurück damit".
Und wenn das Geld schon gut geschrieben wurde, dann haste Pech gehabt und bekommst von der Bank die Gebühren für die versuchte Rückbuchung aufgedrückt, ist mir selbst schon passiert.
Zumindest sagte mir das mal ein ?Anwalt?(nicht sicher).