Rechtsfrage

07/29/2017 04:31 Looneytune#16
Hatte mit dieser Frage selbst schon oft genug zu tun als Programmierer im Ecommerce Bereich, deswegen kann ich dir das sicher beantworten und vorherige Antworten so auch bestätigen.

Du kannst als Verkäufer nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Kaufvertrag ist gültig. Nach eingehender Zahlung bist du verpflichtet die Ware an den Käufer in angemessener bzw. in vereinbarter Zeit zu übergeben, ansonsten bist du im Verzug und dafür kann dir der Käufer ebenfalls an den Kragen.

Kurz: Du hast verkackt, gibt ihm dem Laptop oder er kann dich ficken.
07/29/2017 11:12 Hacker!!#17
Hier mal ne Antwort von Ebay-Kleinanzeigen:

07/29/2017 15:54 Looneytune#18
Quote:
Originally Posted by Hacker!! View Post
Hier mal ne Antwort von Ebay-Kleinanzeigen:

Wieso wendet man sich an eBay lol .. :rolleyes: auch deren AGB würden nicht über dem Gesetz stehen.
07/30/2017 20:59 Braw'#19
Du bist verpflichtet ihm den Artikel auszuhändigen.
Wegen Leuten wir dir suckt Ebay da würde ich auch den Anwalt einschalten :-)