Nein. Wenn auf dem Radweg keine Radfahrer-Ampel ist, dann hatte man sich als Radfahrer bislang an die der Fußgänger zu orientieren, wegen der rechts abbiegenden KFZ. Das hat nichts damit zutun, dass man den Fußweg überquert. Obwohl ein vorhandensein des Radwegs eigentlich keine Rolle spielt.
Nun wird es aber so, dass für Radfahrer und KFZ die selbe Ampel gilt. KFZ beim rechts abbiegen also warten müssen, bis die Radfahrer die Fahrbahn überquert haben. Radfahrer haben nämlich immer Vorrang.
Die Regel benachteiligt also die Autofahrer und nicht die Radfahrer, wie es einige hier gerne hätten. Von wegen "interessiert keinen geht ja um Radfahrer". Die sind eher im Vorteil, weil die KFZ-Ampel länger grün ist. Es wird aber gefährlicher für die Radfahrer, da es unwahrscheinlich ist, dass jeder Autofahrer die aktuelle STVO kennt, auch wenn es seine Pflicht ist.