Quote:
Originally Posted by .TRiPLeX
Soweit ich weiß steht dir mit Semesterticket auch ein Schadensersatz zu.
Zumindest Kunden der VRR.
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Unter Fahrgastrechte steht es.
|
Quote:
|
Fährt ein VRR-Verkehrsmittel, mit dem ihr reisen wollt, mit mehr als 20 Minuten Verspätung am Startort ab, dann könnt ihr euch ein Taxi nehmen oder auf den Fernverkehr umsteigen. Die Kosten dafür werden bis 25€ pro Person erstattet, wenn ihr zwischen 5 und 20 Uhr fahren wolltet, sonst bis 50€. Nehmt euch also nach Möglichkeit zu mehreren ein Taxi. Das Formular zur Erstattung findet ihr hier.
|
Das heißt also, dass ich nur eine Entschädigung hier bekomme, wenn ich schon in der Bahn (Startort) drin bin und ab da an 20Min Verspätung habe, oder? Ich war aber gar nicht in der Bahn drin, weil diese 3x aufeinanderfolgend ausgefallen ist..
Und - wie bereits andere hier geschrieben haben - kann ich ja nicht beweisen, dass ich zu dem Zeitpunkt wirklich dort war und dass es irgendwie ein "Beleg" dafür gibt, das wusste ich bis gerade eben ebenfalls noch gar nicht..