Quote:
Originally Posted by [uLow]TheCraftingMan
In DE gibt es nur das Delikt der " üblen Nachrede"
B2T:
Würde mal eine seiner verbalen Entgleisungen mit dem Handy aufzeichnen (Tonaufnahme) und dann damit zu einem Anwalt gehen und das ganze beurteilen lassen.
|
Na gut, die Erstberatung beim RA kostet je nach Kanzlei schon um die 100€.
Tonaufnahme ohne Einwilligung ist leider vor Gericht auch nichts wert.
Was vermutlich passieren wird ist, dass der RA ein Unterlassungsschreiben aufsetzt, was der Threadersteller, der Mitarbeiter und der Chef unterschreiben.
Sollte es dann erneut dazu kommen, kann man damit zum Gericht und erfolgreich klagen - sofern einer Ton-/Bildaufzeichnung eingewilligt wurde oder vertrauenswürdige Augenzeugen nachgewiesen werden könnnen.
Ich verlinke hierbei mal noch StGB
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...],
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] und
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...].