Verdacht des unbefugten Gebrauch eines PKW

01/07/2016 21:21 F O R S E N B O Y S#16
WO NEHMT IHR EUREN MÜLL EIGENTLICH HER?????

Quote:
§ 248b
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Quote:
Voraussetzung ist jedoch, dass die Ingebrauchnahme sich gegen den Willen des Berechtigten (des Eigentümers) richtet. Wird während der Ingebrauchnahme die Erlaubnis zur Nutzung widerrufen, so bleibt der Tatbestandsausschluss weiterhin bestehen: die Ingebrauchnahme ist dann nicht tatbestandsmäßig.
Ob Anwalt oder nicht, die Eltern sind im Recht und Person B kann genau GAR NICHTS dagegen machen, außer sich bei seinem Freund zu bedanken.
01/07/2016 22:01 NRj™#17
Quote:
Originally Posted by WickeT™? View Post
Nein.
Sicher? Meine dich wiederzuerkennen..
01/07/2016 23:08 sNEG0R#18
Quote:
Originally Posted by NRj™ View Post
Sicher? Meine dich wiederzuerkennen..
bist nicht lustig

Quote:
Originally Posted by F O R S E N B O Y S View Post
WO NEHMT IHR EUREN MÜLL EIGENTLICH HER?????





Ob Anwalt oder nicht, die Eltern sind im Recht und Person B kann genau GAR NICHTS dagegen machen, außer sich bei seinem Freund zu bedanken.
hab mich nebenbei in einem Juristenforum schlau gemacht und dort wurde mir folgendes gesagt : Zu dem vermeintlich unbefugten Gebrauch: Der A hat sich der Beschreibung nach gegenüber dem B als befugt ausgegeben, über die Nutzung des Personenkraftwagens zu entscheiden. Von B kann nicht pauschal angenommen werden, dass ihm etwaige Vorbehalte der Eltern gegen eine Nutzung des PKWs bekannt gewesen sein müssen, zumal A ihm offenbar durch die Bitte, als Chauffeur einzuspringen, suggeriert hat, alles sei in Ordnung. Die Strafanzeige gegen B ist somit Blödsinn.
01/07/2016 23:12 F O R S E N B O Y S#19
Quote:
Originally Posted by WickeT™? View Post
bist nicht lustig



hab mich nebenbei in einem Juristenforum schlau gemacht und dort wurde mir folgendes gesagt : Zu dem vermeintlich unbefugten Gebrauch: Der A hat sich der Beschreibung nach gegenüber dem B als befugt ausgegeben, über die Nutzung des Personenkraftwagens zu entscheiden. Von B kann nicht pauschal angenommen werden, dass ihm etwaige Vorbehalte der Eltern gegen eine Nutzung des PKWs bekannt gewesen sein müssen, zumal A ihm offenbar durch die Bitte, als Chauffeur einzuspringen, suggeriert hat, alles sei in Ordnung. Die Strafanzeige gegen B ist somit Blödsinn.
Ich dachte Person A sei minderjährig? Send mal bitte den Link zum Forum. Mich würde es wundern, wenn das vor Gericht bestehen würde.. schließlich sind Person B und A ja befreundet, was heißt, dass Person B durchaus wusste, dass A minderjährig ist und keine Fahrerlaubnis hat. Von Täuschung kann also kaum die Rede sein.
01/07/2016 23:31 sNEG0R#20
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Originally Posted by F O R S E N B O Y S View Post
Ich dachte Person A sei minderjährig? Send mal bitte den Link zum Forum. Mich würde es wundern, wenn das vor Gericht bestehen würde.. schließlich sind Person B und A ja befreundet, was heißt, dass Person B durchaus wusste, dass A minderjährig ist und keine Fahrerlaubnis hat. Von Täuschung kann also kaum die Rede sein.
minderjährig ist Person A nicht , wurde aber auch nirgendwo behauptet :D
01/07/2016 23:42 F O R S E N B O Y S#21
Dann hat sich mein Gehirn das wohl eingebildet :P Aber wie im Forum gesagt wurde, wenn dein Freund das glaubhaft verkaufen kann, dann wird's wohl bei einer Lappalie bleiben.
01/07/2016 23:47 Zypr#22
Ich hoffe das ist irgendwo aus einem schlechten Juristenbuch geklaut, ansonsten erkläre ich hiermit die Eltern von Person A für komplette Vollidioten. Anstatt sein Kind zu erziehen, wird einfach jemand anderes verklagt. Beschissene Wohlstandsprobleme des Quoten-Deutschen.
01/08/2016 00:09 NRj™#23
Quote:
hab mich nebenbei in einem Juristenforum schlau gemacht
Und wieso fragst du dann hier? Willst wohl mit deiner ... äääh Person B's cooler Spritztour angeben
01/08/2016 08:37 Eule²#24
Wie sieht es aus mit der Person A ? Führerschein ? Wenn nein dann hat Person B ganz klar die Arschkarte, da die Person A weder das befugniss noch Rechte über das Fahrzeug hat.
01/08/2016 09:17 .FiireLove#25
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Originally Posted by mk.1a View Post
Wie sieht es aus mit der Person A ? Führerschein ? Wenn nein dann hat Person B ganz klar die Arschkarte, da die Person A weder das befugniss noch Rechte über das Fahrzeug hat.
Du brauchst keinen Führerschein um Besitzer/Eigentümer eines Fahrzeugs zu sein.
01/08/2016 20:20 MiniKiller#26
Die Eltern von Person A sind richtige Penner und Person A ebenfalls wenn er nicht zugibt, was er zu Person B gesagt hat.
Person B konnte nie wissen, dass die Eltern von A dagegen waren. Er konnte also nicht vorsätzlich handeln.
Weswegen wurde B eigentlich angezeigt?
01/08/2016 21:00 Krateling#27
Person A hatte nicht das Recht es Person B zuerlauben, also könnte man es als Anstifftung zum Diebstahl für Person A und Diebstahl für Person B auslegen
01/08/2016 21:28 Chicken17#28
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Originally Posted by Krateling View Post
Person A hatte nicht das Recht es Person B zuerlauben, also könnte man es als Anstifftung zum Diebstahl für Person A und Diebstahl für Person B auslegen
Person A hat ja auch Person B nicht die Erlaubnis gegeben sondern versichert, dass seine Eltern Person B die Erlaubnis ausgesprochen haben, wordurch die Erlaubnis ja gültig wäre. Person B hat also gutgläubig gehandelt und kann nicht wirklich was dafür.


Mal abgesehen davon, was ist das für eine Mutter die jemand anderen, der nichts von dem Verbot wissen konnte, anzeigt nur weil sie zu blöd ist ihren eigenen Sohn unter Kontrolle zu haben?
01/08/2016 21:29 m0re.#29
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01/08/2016 21:43 Krateling#30
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Originally Posted by Chicken17 View Post
Person A hat ja auch Person B nicht die Erlaubnis gegeben sondern versichert, dass seine Eltern Person B die Erlaubnis ausgesprochen haben, wordurch die Erlaubnis ja gültig wäre. Person B hat also gutgläubig gehandelt und kann nicht wirklich was dafür.


Mal abgesehen davon, was ist das für eine Mutter die jemand anderen, der nichts von dem Verbot wissen konnte, anzeigt nur weil sie zu blöd ist ihren eigenen Sohn unter Kontrolle zu haben?
Ja hast Recht. Hatte vergessen das es sowas wie gutgläubigkeit auch im Strafgesetz gibt. Diesbstahl für Person A (Aneignung des Besitzes ohne zu Stimmung des Eigentümers[den Eltern]) und höchstens Beihilfe für Person B das wird aber wegen Handeln im Guten Glauben fallen gelassen.

Einzige problem das Person B hat, ist das er scheinbar nen schlechten Freund hat.