Quote:
Originally Posted by Afrozilla
Ist natürlich klar, heißt aber trotzdem nichts.
Ich habe innerhalb 5 Tage ~50 Bewertungen bei ca. 70-80 verkauften Artikeln erhalten & habe dies auch nur Privat gemacht.
Und wie gesagt: Ein Privatverkauf hat es meistens so an sich, dass der Verkäufer keine Garantie gibt/Rücknahme akzeptiert bzw. Erstattung auszahlt. :/
|
Glückwunsch, du bist gewerblich auf Ebay unterwegs. An deiner stelle würde ich schnell ein Gewerbe anmelden, bevor du von der Konkurrenz gemeldet wirst.
Es gibt bereits Gerichtsurteile, wo Leute mit 129 Bewertungen (Verkäufe) in 6 Monaten als gewerblicher Händler deklariert wurden. (OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az.: I-4 U 114/12)
Siehe hier:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] (für verschiedene Urteile)
Und: nur weil innerhalb von 8 Jahren 500 Bewertungen entstanden sind, heißt es noch lange nicht, dass die über den ganzen Zeitraum entstanden sind. 100 können z.B. auch in den letzten 2 Wochen gekommen sein, also in so kurzer Zeit bist du schon gewerblich unterwegs.. ob es nun hobbymäßig ist oder nicht, das darfst du dann dem Finanzamt erklären wenn du gemeldet wurden bist.
Übrigens: als Privatverkäufer muss man „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung." in seine Beschreibung packen. Wer dies NICHT tut, muss ggf. 2 Jahre für die Gewährleistung aufkommen.. Quelle:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Die Gewährleistung ist nicht automatisch ausgeschlossen, nur weil man privat etwas verkauft.
Quote:
Originally Posted by NRj™
Rein theoretisch ja :D
Also ihr meint ich soll ihn beim Finanzamt anzeigen?
|
Ist dir ganz ehrlich überlassen. Wenn du es nicht tust, macht es bestimmt irgendwann die Konkurrenz. :)