Ebay Gewährleistung Privat

12/10/2015 14:59 NRj™#1
Hallo,

ich habe vor 3 Monaten etwas bei Ebay (gebraucht) gekauft. Jetzt ist es defekt und ich verlange einen Umtausch oder eine Rückerstattung. Aber der Verkäufer weigert sich. Er hat sich zwar seit 2007 (Sitz Deutschland) über Ebay als "privater Verkäufer" angemeldet, jedoch hat er über 500 Bewertungen und aktuell über 100 Artikel zum Verkauf drin stehen. Alles gebrauchte Autoteile, die er aus verschiedenen Fahrzeugen geschlachtet hat.
Deswegen habe ich den Verdacht, dass er das doch gewerblich macht. Wie soll ich weiter vorgehen?
12/10/2015 15:20 .Barone#2
Gehst du auch, wenn du im Autohaus warst und dir n neues Auto gekauft hast, nach 2 Jahren ins Autohaus und sagst: "Ich war gestern in der Werkstatt und die haben gesagt ich bräuchte neue Bremsbeläge, weil diese abgenutzt sind. Ich hätte gerne mein Geld wieder" ?
12/10/2015 15:40 NRj™#3
Quote:
Originally Posted by .Barone View Post
Gehst du auch, wenn du im Autohaus warst und dir n neues Auto gekauft hast, nach 2 Jahren ins Autohaus und sagst: "Ich war gestern in der Werkstatt und die haben gesagt ich bräuchte neue Bremsbeläge, weil diese abgenutzt sind. Ich hätte gerne mein Geld wieder" ?
Du scheinst dich echt gut auszukennen. :rtfm:
12/10/2015 16:35 Renegade91#4
Quote:
Originally Posted by NRj™ View Post
Du scheinst dich echt gut auszukennen. :rtfm:
Ich würde dir aufjedenfall empfehlen, ihn beim Finanzamt zu melden... denn er ist auf jeden Fall gewerblich unterwegs.

Somit ist er verpflichtet, deine Sache wieder zurück zu nehmen, ggf. Geld zurück zahlen etc.

Schreib ihn an, dass du ihn melden wirst, sofern er das nicht selbst schon gemacht hat... und ggf. anzuzeigen, wenn er seinen gewerblichen verpflichtungen nicht nachkommt.
12/10/2015 16:43 .FiireLove#5
Wenn er es dir privat und ohne Gewähr verkauft hat, kannst du wohl nichts machen. Es sollte keine Rolle spielen ob er inzwischen ein Gewerbe hat oder nicht.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
12/10/2015 16:44 Renegade91#6
Quote:
Originally Posted by .FiireLove View Post
Wenn er es dir privat und ohne Gewähr verkauft hat, kannst du wohl nichts machen. Es sollte keine Rolle spielen ob er inzwischen ein Gewerbe hat oder nicht.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
da hast du recht.. denke aber die 500 bewertungen waren nicht seit gestern erst da :D

muss der gute TE mal die situation schildern, in der der Verkäufer beim Kauf war..
12/10/2015 16:56 TonyM0ntana#7
Quote:
Originally Posted by Renegade91 View Post
Schreib ihn an, dass du ihn melden wirst, sofern er das nicht selbst schon gemacht hat... und ggf. anzuzeigen, wenn er seinen gewerblichen verpflichtungen nicht nachkommt.
Ist das nicht Nötigung? Ich meine kann NRJ nicht dafür belangt werden?

Ansonsten war das ebenfalls mein Erster Gedanke, einfach ihm drohen das man ihm wegen gewerblichen Handels melden wird.
12/10/2015 17:02 Jeoni#8
Quote:
Originally Posted by TonyM0ntana View Post
Ist das nicht Nötigung? Ich meine kann NRJ nicht dafür belangt werden?
Meines Wissens nach ist dies nur dann der Fall, falls mit etwas Illegalem gedroht wird (Gewalt, etc.). Kann mich da aber auch irren. Ihn wegen seines Gewerbes beim Finanzamt anzuschwärzen ist aber sicherlich nicht gesetzeswidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Jeoni
12/10/2015 17:03 Razor'#9
Hallo.

Hattet ihr keinen Digitalen Kaufvertrag?
Hatte der eBay händler AGB´s?

Liebe Grüße,

Razor'
12/10/2015 17:08 Afrozilla#10
Quote:
Originally Posted by Renegade91 View Post
da hast du recht.. denke aber die 500 bewertungen waren nicht seit gestern erst da :D
Aber die 500 Bewertungen sind seit 2007 aufgebaut worden. Das sind, lass mich kurz rechnen... 8 Jahre.
Ich habe -als Privat Verkäufer- innerhalb von 5 Tagen jetzt knapp 50 Bewertungen bekommen. Das heißt also nicht zwingend, dass er das ganze Gewerblich macht.

Bei eBay hat man die Möglichkeit, 100 Artikel pro Monat zu verkaufen oder einen Gesamtgewinn von 3.000€ im Monat zu erhalten.

Bloß weil jemand jetzt 100 Artikel online hat, weil sein Hobby z.B. Autoschlachten ist & man sich damit einen kleinen Nebenverdienst holt, ist dies nicht Strafbar & völlig legitim.

Da du das ganze von einem Privatverkäufer erhalten ist, ist es auch sein gutes Recht, den Artikel nicht zurück zu nehmen bzw. dir dein Geld zu erstattet. Es sei denn (!), er hat in der Artikelbeschreibung eine Garantie angegeben. (Muss nicht unbedingt in der Beschreibung stehen. Kann auch drunter stehen. Einfach mal schauen.)
Ansonsten hast du, auf gut Deutsch, leider die Arschkarte.
12/10/2015 17:15 NRj™#11
Quote:
Aber die 500 Bewertungen sind seit 2007 aufgebaut worden. Das sind, lass mich kurz rechnen... 8 Jahre.
Ich habe -als Privat Verkäufer- innerhalb von 5 Tagen jetzt knapp 50 Bewertungen bekommen. Das heißt also nicht zwingend, dass er das ganze Gewerblich macht.

Bei eBay hat man die Möglichkeit, 100 Artikel pro Monat zu verkaufen oder einen Gesamtgewinn von 3.000€ im Monat zu erhalten.

Bloß weil jemand jetzt 100 Artikel online hat, weil sein Hobby z.B. Autoschlachten ist & man sich damit einen kleinen Nebenverdienst holt, ist dies nicht Strafbar & völlig legitim.
Du musst aber auch bedenken, dass nicht jeder eine Bewertung abgibt. Ich z.B. fast nie. Ich habe mal eben nachgeschaut. Er hat von Mitte September 2015 bis heute insgesamt 177 Artikel verkauft. Da kann man doch nicht mehr von "Hobby" sprechen, sondern eher von gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht?
12/10/2015 17:21 Afrozilla#12
Quote:
Originally Posted by NRj™ View Post
Du musst aber auch bedenken, dass nicht jeder eine Bewertung abgibt. Ich z.B. fast nie.
Ist natürlich klar, heißt aber trotzdem nichts.

Quote:
Originally Posted by NRj™ View Post
Er hat von Mitte September 2015 bis heute insgesamt 177 Artikel verkauft. Da kann man doch nicht mehr von "Hobby" sprechen, sondern eher von gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht?
Ich habe innerhalb 5 Tage ~50 Bewertungen bei ca. 70-80 verkauften Artikeln erhalten & habe dies auch nur Privat gemacht.

Und wie gesagt: Ein Privatverkauf hat es meistens so an sich, dass der Verkäufer keine Garantie gibt/Rücknahme akzeptiert bzw. Erstattung auszahlt. :/
12/10/2015 17:22 Seskahin#13
ja wenn du ihn dran bekomsmt das er gewerblich handelt.
Wenn ic hetwas Privat verlaufe und jemand nach 3 Monaten ankommt, dass es nun defekt ist.
Kommt er direkt auf die block liste
12/10/2015 17:28 'Heaven.#14
Quote:
Originally Posted by Afrozilla View Post
Bloß weil jemand jetzt 100 Artikel online hat, weil sein Hobby z.B. Autoschlachten ist & man sich damit einen kleinen Nebenverdienst holt, ist dies nicht Strafbar & völlig legitim.
Dann handelt der Verkäufer mit einer gewerblichen Absicht...
12/10/2015 17:37 Afrozilla#15
Quote:
Originally Posted by 'Heaven. View Post
Dann handelt der Verkäufer mit einer gewerblichen Absicht...
Kann sein. Vielleicht verkauft er aber auch nur die Teile, die er selbst nicht braucht.
Rein Theoretisch könnte er sich ja auch selbst ein Schrottauto bauen, hat vier Reifen & kann die zwei anderen Reifen nicht gebrauchen.