Anzeige wegen "Beleidigung"?

05/02/2015 19:34 LoLKäufer#16
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Originally Posted by AhmetEinstein View Post
Oder einfach aufessen
kannibale? soso :D
05/02/2015 19:40 Death-Note#17
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Originally Posted by LoLKäufer View Post
deine "nachbarin" hat gezinkt, somit ist sie eine 31erin.
gönn dir paar albaner/araber und vergrab sie im wald.
am besten die leiche mit lauge "auflösen".

mfg
Bin zwar kein albaner/araber aber für Geld tu ich nunmal alles.

Naja jedenfalls Anzeigen kann sie es, aber kann gut sein das falls es zu ner Verhandlung kommen SOLLTE, sollte es ziemlich schnell fallen gelassen werden.
05/02/2015 20:20 AhmetEinstein#18
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Originally Posted by Death-Note View Post
Bin zwar kein albaner/araber aber für Geld tu ich nunmal alles.

Da kommt noch das "#nohomo" hin dude, außer du bist gay, dann ist trotzdem naise
05/02/2015 20:21 Death-Note#19
#nohomo aber 20 € sind nunmal 20€ ne?
05/02/2015 20:32 AhmetEinstein#20
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Originally Posted by Death-Note View Post
#nohomo aber 20 € sind nunmal 20€ ne?
ab und zu 1 dick sucken geht doch klar wenn man drunk ist, oder ? +20€ noch, best leben euw
05/02/2015 20:34 XxBestxX#21
ganz einfach anwalt einschalten und bloß NICHTS der polizei sagen !!! verweiger deine aussage und red mit deinem anwalt ist das beste was du tun kannst
05/02/2015 20:36 Javasova#22
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Originally Posted by Chiller1o1 View Post
- Kann doch ich nichts dafür, das ihr wie 500kg fette Schweine herum trampelt.
Ist keine Beleidigung können die dich nicht für belangen.
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05/02/2015 20:37 Death-Note#23
Ansonsten Verleugne es einfach, kann eh kein Schwein beweisen.
05/02/2015 20:44 Punisher.biz#24
Yolo.

Denke wird nichts passieren, da diese, wie du sie nennst, fetten Schweine ja selber so einen Lärm machen...
05/02/2015 20:46 Deepismagic#25
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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Soweit ich es mitbekommen habe, hat sie keinen Rechtsanwalt eingeschaltet oder sonst etwas.
Braucht sie auch nicht, da es sich hier um eine "Straftat" handelt wird von Rechts wegen ermittelt, auch auf Kosten der Allgemeinheit.


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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Und naja. Meine Anzeige würde ich dann aber nicht fallen lassen. Immerhin ist die Ruhestörung seit Monaten durchgehen und wird sicherlich nicht aufhören.
Was für eine Anzeige? Ich liebe dieses Halbwissen was hier einige Heranwachsende an den Tag legen.

Ruhestörung ist keine Straftat sondern maximal eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG.

Und dagegen vorgehen kannst Du auf dem Privatweg bzw. das solltest Du dem Vermieter melden, der sich darum kümmern soll.

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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Naja, aber ich Frage mich, wo da bitte eine konkrete Beleidigung sein soll, für die man eine Geldstrafe bekommen könnte.
Wenn Du das schon selbst nicht weißt, dann solltest Du Dir ernsthaft Gedanken drüber machen, wie dein sonstiger Sprachgebrauch so aussieht.

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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Der erste Punkt ist doch im Grunde nur ein vergleich, das sie trampeln wie Schweine.
Und das andere ist doch eher eine Tatsache, da sie lesbisch ist. Ein Zusatz wie "dumme" o.ä. wurde ja nicht gesagt.
Da kannst Du dann wunderbar bei der Polizei alles vorbringen, es wird Dir allerdings nichts nützen.

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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Und wenn es so sein sollte, und ich will nicht zahlen... Was dann? ^^
Dann gibt es Beugehaft und Du darfst die Strafe im Gefängnis absitzen, da wird Dir pro Tag eine Summe x von deiner Strafe abgezogen.

Wenn Du Glück hast wird das beim ersten Mal vielleicht noch eingestellt vom Staatsanwalt, allerdings verlass Dich nicht drauf, im Übrigen warst Du ja sehr clever das auch noch in Schriftform zu übermitteln, da kannst Du dich gar nicht mehr raus reden. :cool:

Vielleicht wirst Du ja erst aus Schaden klug und überlegst Dir demnächst welche Aussagen Du tätigst.
05/02/2015 20:50 Johnny Waynetot#26
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Originally Posted by 'Head.7k! View Post
Cool, wird sicher derbe :mofo:
Da wirst du erstmal die Seife aufheben müssen

Die Rechtsberatung von den ganzen 16 Jährigen Anwälten wird dir bestimmt helfen^^
05/02/2015 20:51 Feb#27
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Originally Posted by Javasova View Post
-
Am besten noch eine Anzeige hinterher wegen Rufmord. Zensier den eigenen Namen, aber nicht des Beamten.

Ist das deine Anzeige? Dann pack Sie weg. Hat hier in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.

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Originally Posted by Death-Note View Post
Ansonsten Verleugne es einfach, kann eh kein Schwein beweisen.
Noch ein paar schlechte Ratschläge?

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Originally Posted by Chiller1o1 View Post
- Kann doch ich nichts dafür, das ihr wie 500kg fette Schweine herum trampelt.
Ist keine Beleidigung können die dich nicht für belangen.
- Bei euerer nächsten Lesben Party dieser art, könnt ihr gleich die Türe offen lassen, damit die grünen nicht erst klopfen müssen, sondern gleich hineinkommen können um euch zu ermahnen
Sag einfach du meintest mit "die grünen" Claudia Roths Crew.
Noch mehr Unsinn schreiben?

@Topic Geldstrafe, solltest du aber einen auf dicke Hose machen wollen könnte es noch schlimmer werden.
05/02/2015 20:58 x0NY :$#28
Wird fallengelassen.
05/02/2015 21:03 XxBestxX#29
hat hier irgendwer jura studiert ? ich denke nicht ... verweiger deine aussage bei der polizei und geh zum anwalt !!!
05/02/2015 21:05 #187'#30
Wenn du es verleugnest, und sagst, dass du nie etwas wie diese "Beleidigungen" gesagt hast steht Aussage gegen Aussage. Wenn du es so machst wird sie nach kurzer Zeit zu 100% fallen gelassen, da Facebook Screens und sowas in der Art meines Wissens nach sowieso nicht direkt gewertet werden, da diese leicht fälschbar sind. Gibst du es zu hast du einen Eintrag, und kriegst eine Geldstrafe.