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Originally Posted by M.YSCHA
Wenn das Finanzamt kommt bist du eh am Arsch.
Auch mit Gewerbe, hab nämlich noch kein Metin2Pserver gesehen der Rechnungen an die User ausstellt. :awesome:
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Die Pflicht zur Buchhaltung und zur Gestaltung des Rechnungswesens ist ganz davon abhängig welche Rechtsform das Gewerbe annimmt und in welchem Staat es begründet wird.
Es gibt sicher eine Menge Staaten, die gewisse "einfache" Gewerbeformen anbieten.
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Originally Posted by lronZocker
Man könnte ja einen Verein (eventuell sogar in die Richtung non-profit like WWF oder so :D) anmelden und diesen ins Handelsregister eintragen.
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Der Fehler ist
fett und unterstrichen markiert.
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Originally Posted by M.YSCHA
Und glaub mir sobald du ein Gewerbe für nen PServer angemeldet hast und damit "legal" Geld verdienst, wird sogar die GF dagegen vorgehen.
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Ganz bestimmt. :handsdown:
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Originally Posted by x'Radon
Davon mal ab, das man es rein theoretisch als Gewerbe machen könnte, da man ja sogesehen nur eine eigene Währung verkauft. (Coins) Was danach mit den Coins gemacht wird ist dann "illegal" da davon ja Item's auf einem Privat Server gekauft werden.
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Coins sind keine Währung im Sinne eines Zahlungsmittels, sondern lediglich ein internes Mittel zum Zweck.
"Echte" Zahlungsdienstleister (z.B. Paysafecard) haben sehr strikte Auflagen zu erfüllen, das trifft auf Coins nicht zu, deren Wert an den eigenen Dienst gebunden ist (d.h. sie sind nur Ersatz für eine beschränkte Auswahl an Gütern).
Es ist weder illegal ein Gewerbe zu gründen und dessen Einkünfte korrekt zu versteuern, noch eine interne Währung wie "Coins" anzubieten.
Der einzige
unumstölich gesetzeswidrige Aspekt ist die illegitime Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material.
- Daraus können strafrechtliche Konsequenzen entstehen (§§106-108a UrhG). Jene Gesetzeswidrigkeiten werden allerdings nur auf Strafantrag verfolgt (§109 UrhG), zudem i.d.R. nur der Geschädigte (der "Verletzte") berechtigt ist (§77 StGB).
- Weiterhin können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Neben einer evtl. Strafe für die Straftat können die Geschädigten Parteien Schadenersatzforderungen stellen, die z.B. den ihnen entgangenen Umsatz beinhalten.