Also da kommt Folgendes auf dich zu:
- Bußgeld: 200 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 240
- Gebühren und Auslagen: 28,50
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Probezeitmaßnahmen: Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
- Bußgeld: 200 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 240
- Gebühren und Auslagen: 28,50
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Probezeitmaßnahmen: Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.