Der Kaufvertrag kam allerdings schon vorher zu Stande und die Ware wurde ja scheinbar bezahlt (und geliefert). In dem Moment wo du die Bestellbestätigung bekommst, ist das nämlich verbindlich und da kann auch der Händler jetzt nicht einfach sagen "Nö, mach ich doch nicht". Wie das jetzt mit falschen Produkten läuft, weiß ich nicht aber ich kann mir gut vorstellen, dass man es zurückgeben muss weil im Kaufvertrag ein ganz anderes Produkt aufgeführt ist. Das ist nun allerdings reine Spekulation.Quote:
Falls euch mal aufgefallen ist, wenn ihr im Internet was kauft, gebt ihr erstmal nur eine Bestellung auf. Es obliegt dann dem Händler diese anzunehmen oder nicht - um eben solchen Preisfehlern vorzugreifen.
Das also als Referenz zu nutzen ob doppelte Produkte o.ä. behalten werden dürfen, ist eher nicht zu empfehlen.
Wenn der Händler dir ein Angebot für eine PS4 macht für die du 1€ bezahlen musst, hast du Anspruch darauf sobald du eine Bestellbestätigung erhalten hast. Und das passiert meistens sowieso automatisch - wenn der Mitarbeiter da jetzt einen Preisfehler gemacht hat, ist es danach schon zu spät für eine Reaktion des Händlers.