Anzeige wegen Nackenklatscher?

07/22/2014 22:57 paulgt911#16
zwischen 3 und 4 sekunden nach eine unmittelbaren angriff ist es notwehr
07/22/2014 22:59 Chicken17#17
Quote:
Originally Posted by 1900. View Post
Bis zu 3 Sekunden nach einer für dich empfundenen Bedrohung gilt es als Notwehr.
Du meinst eine Reflexhandlung oder Reaktion im Affekt und nicht Notwehr.
07/22/2014 23:04 .XNXX.#18
naja, er ist danach gehumpelt , die wade hat was abbekommen,
Wie sollte ich es am besten schildern damit ich gut dastehe?
07/22/2014 23:06 paulgt911#19
warten ob die dass wircklich ernst amchen und dann wenn man dich fragt umbedingt die wahrheit sagen , meiner erfahrung nach sind richter immer sehr angepist wenn man sie anlügt . schlimstenfalls bekomste 2-3 sozial stunden
07/22/2014 23:07 Dörp#20
Nein. Das ist Quatsch. Wie kommt man auf diese 3 Sekunden und wer soll das messen? Glaubst du jemand steht mit ner Stoppuhr daneben, wenn was passiert?
07/22/2014 23:10 paulgt911#21
die bemisst ein richter anhand des tatablaufes. Grad noch mal gefragt es ist mehr eine richtline die so von höheren gerichten als urteils begründung benutzt wurde
07/22/2014 23:11 Shiinya#22
Quote:
Originally Posted by Dörp View Post
Nein. Das ist Quatsch. Wie kommt man auf diese 3 Sekunden und wer soll das messen? Glaubst du jemand steht mit ner Stoppuhr daneben, wenn was passiert?
Wär doch was.
Typ A schlägt Typ B die Fresse ein(gebrochene Nase &co.), weil Typ B benebelt ist greift er erst nach 4sek. Typ A an und wird dann für Körperverletzung belangt, sind ja 3sek. vergangen! :D
07/22/2014 23:11 Kazaaa#23
Quote:
Originally Posted by .XNXX. View Post
naja, er ist danach gehumpelt , die wade hat was abbekommen,
Wie sollte ich es am besten schildern damit ich gut dastehe?
So wie es war.

#closed