Anzeige wegen Nackenklatscher?

07/22/2014 22:32 .XNXX.#1
War an ner Bushaltestelle da kamen so kleine Kiddies 14-15 , ich sass da hab mitm Handy gespielt da meinten die zu mir "Schönes handy haste da" ich so ja Danke dann hat er mirs aus der hand geklatscht (besser gesagt versucht), bin aufgestanden hab ihm in die wade getreten , er ist auf die knie gefallen dann hab ich dem nen richtigen nackenklatscher gegeben hat so richtig "patsch" gemacht" einer von denen kannte mich, und die meinten die zeigen mich an, ist das gerechtfertigt bzw wird da irgendwas passieren? glaube aber ist zu 80% nur gelaber von denen die habens ja provuziert
07/22/2014 22:33 Looneytune#2
Notwehr, ganz einfach. Wenn es Zeugen gibt, gewinnst du den Fall. Wenn nicht, verläuft er sich wegen Aussage gegen Aussage im Sand.

Gruß
07/22/2014 22:36 Shiinya#3
Jup..demnächst wird dann die Polizei vor der Tür stehen.
Sowas gilt als schwere Körperverletzung, gibt 400-500 Sozialstunden oder Bewährung..tut mir leid für dich.
07/22/2014 22:36 1900.#4
Bis zu 3 Sekunden nach einer für dich empfundenen Bedrohung gilt es als Notwehr.
07/22/2014 22:36 Dörp#5
Selbst Schuld, wenn er dir das Handy aus der Hand schlagen will.
07/22/2014 22:36 ᎤᏇᏞ#6
Wenn eine Verletzung erkennbar ist, dazu zählt selbst ein blauer Fleck, dann ist es Körperverletzung und ist nicht erlaubt. Eine Anzeige wäre angebracht.

Hätten die Personen dir tatsächlich das Handy aus der Hand gerissen, wäre es sicherlich zu einer Sachbeschädigung gekommen. So hast du allerdings keine Anhaltspunkte ebenfalls eine Anzeige aufzugeben oder dein Handeln halbwegs zu rechtfertigen.

Wenn eine Verletzung erkennbar ist, dazu zählt selbst ein blauer Fleck, dann ist es Körperverletzung und ist nicht erlaubt. Eine Anzeige wäre angebracht.

Hätten die Personen dir tatsächlich das Handy aus der Hand gerissen, wäre es sicherlich zu einer Sachbeschädigung gekommen. So hast du allerdings keine Anhaltspunkte ebenfalls eine Anzeige aufzugeben oder dein Handeln halbwegs zu rechtfertigen.
07/22/2014 22:37 xeeed.#7
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Originally Posted by Looneytune View Post
Notwehr, ganz einfach. Wenn es Zeugen gibt, gewinnst du den Fall. Wenn nicht, verläuft er sich wegen Aussage gegen Aussage im Sand.

Gruß
Es waren ja 2 Kiddys also fällt das mit Aussage gegen Aussage weg.
07/22/2014 22:37 Czer0™#8
Anzeige wegen Nackenklatscher, hahahaha, made my day, ich kann nich mehr. xDDDDDDDDD
07/22/2014 22:40 Gentleman Jack#9
Ich glaub es ist Krebs.

______

Nein, da er nicht verletzt ist. Außer du hast ihm so geklatscht, das er einen Bluterguss davon getragen hat.
07/22/2014 22:41 PaynN.#10
HAHAHAHAHA DOUCHEBAG DU BIST KING XDDDD ich kann nicht mehr digga :D
07/22/2014 22:42 1900.#11
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Originally Posted by xeeed. View Post
Es waren ja 2 Kiddys also fällt das mit Aussage gegen Aussage weg.
Auch dann kann es Notwehr sein.
07/22/2014 22:46 paulgt911#12
Soweit ich weiss reicht es schon wenn er schmerz emfunden hat für eine anzeige wegen körperverletzung----aber kiddis labern viel wenn der tag lang ist ^^

edit: würde allerdings wahrscheinlich wegen geringfügigkeit eingestellt
07/22/2014 22:49 Polydoros#13
Absoluter Schwachsinn ... er wollte Sachbeschädigung und/oder Diebstahl begehen das selbst war Notwehr ich hätte ihn grün und blau geschlagen ... Keiner macht meine Sachen kaputt oder versucht es.
07/22/2014 22:52 ᎤᏇᏞ#14
Wegen des "Rückenklatschers" werden wohl kaum körperliche Verletzungen entstanden sein. Allerdings kann ein Tritt in die Wade durchaus Verletzungen hervorrufen, diese müsste dann ein Arzt feststellen können. Außerdem kannst du von keiner Notwehr Gebrauch anwenden, da überhaupt kein Angriff auf dich stattgefunden hat, es handelte sich lediglich um einen möglichen Versuch.
07/22/2014 22:55 Disco Teka#15
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Originally Posted by 1900. View Post
Bis zu 3 Sekunden nach einer für dich empfundenen Bedrohung gilt es als Notwehr.
Was labberst du da?
Notwehr ist die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs auf dich. Nix 3 Sekunden lel

Wird höchstwahrscheinlich nichts passieren, da sie deiner Schilderung nach entweder eine Sachbeschädigung oder gar einen Diebstahl (vllt sogar Raub) begehen wollten.