Einbruch

12/13/2013 15:26 Frozenable#16
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Du darfst generell niemanden erschiessen, sofern nicht zuerst auf dich geschossen wird.

Gleiches mit gleichem.


Weis das Gesetz jetzt nicht aussem Kopf aber du darfst bspw niemanden mit nem Knüppel halb tot haun wenn er nichts gemacht hat als einzubrechen.
Falsch. Du darfst schiessen sofern er auch die Waffe auf dich richtet und oder sie nicht weglegt
12/13/2013 15:27 hellocedii#17
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Die 3 Sekunden sind wohl relevant.

Wenn du als Reflex jemanden schlägst weil er dich geschlagen hat und er nun im Koma ist, ist es relevant ob es ein Reflexschlag war oder ein überlegter Schlag.

Bei einem überlegten Schlag kannst du belangt werden, für einen Reflexschlag bist du nicht verantwortlich, da er aus reinem Selbstschutz passiert.
Eben nicht!
Du wurdest geschlagen und hast dich mit gleichen Waffen gewehrt und so den Gegner außer Gefecht gesetzt.
12/13/2013 15:29 .StarSplash#18
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Originally Posted by Frozenable View Post
Falsch. Du darfst schiessen sofern er auch die Waffe auf dich richtet und oder sie nicht weglegt
Darfst du nicht. Du darfst den Angreifer mit zur Verfügung stehenden Mitteln entwaffnen oder außer Gefecht setzen.

Dazu ist ein Schuss eines Laien wohl kaum zu gebrauchen, wenn der Angreifer am Ende tot ist, wird sich das vermeintliche Opfer vor Gericht verantworten müssen.

PS: Notwehr ist eine Verteidigung. Ist das Schießen mit einer Pistole allerdings nicht eher ein Angriff?
12/13/2013 15:30 Jason Ulrich#19
Klar, geh alleine auf 2-3 Einbrecher los, die sind ja wahrscheinlich nur mit Schlagstöcken und Brecheisen bewaffnet. Du wirst dir die Hose verpissen wenn die vor dir stehen, die "verprügelst" du nicht einfach so. Zudem sind entdeckte Einbrecher meistens total nervös und haben einen Adrenalin Überschuss. Have fun, Samuraikrieger.
12/13/2013 15:31 롤렉스#20
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Originally Posted by - Max View Post
Eben nicht!
Du wurdest geschlagen und hast dich mit gleichen Waffen gewehrt und so den Gegner außer Gefecht gesetzt.
Völliger Müll.
Hat er sich illegal nen Sturmgewehr besorgt, heißt das nach deiner Logik ich dürfte ihn auch mit einem bedrohen.
12/13/2013 15:32 .$Terra$.#21
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Originally Posted by 롤렉스 View Post
Auch da muss man Abstriche machen.
Wenn du zB einen Kampfsprt ausübst und ihn aus Reflex ins Koma schlägst, wirst du trotzdem Probleme kriegen.

Außerdem mal ehrlich, hier wird groß gepostet hau ihn um usw und falls wirklich mal jemand einbrechen würde verkriechen sich dann alle unterm Bett.
Das sind Ausnahmefälle aber ja, die meisten labern hier n Bullshit und tun mit ihren 40kg so als würden die einen Einbrecher wegboxxen als wär es ein Stück Papier.


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Originally Posted by Frozenable View Post
Falsch. Du darfst schiessen sofern er auch die Waffe auf dich richtet und oder sie nicht weglegt
Da wär ich vorsichtig :rolleyes:

Zuerst einmal, KANNST du garnicht in die Lage kommen zu schiessen, da du deine Waffe so gut lagern musst, dass du die nicht innerhalb von X Minuten am Mann hast :rolleyes:

Zudem, du darfst dich nur WEHREN und nicht angreifen. Nur weil jemand seine Fäuste ballt darf ich nicht draufhaun.

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Originally Posted by - Max View Post
Eben nicht!
Du wurdest geschlagen und hast dich mit gleichen Waffen gewehrt und so den Gegner außer Gefecht gesetzt.


Hast du meinen Text gelesen?
12/13/2013 15:39 Chicken17#22
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Originally Posted by skullet1337 View Post
3sekunden Notwehr in den 3 Sekunden kannst den andern killen wenn du weißt wie! :-)
Und niemand kann dir was !
:-D

Das Bargeld wird dir nicht erstattet da du es nicht beweisen kannst
Das ist die Zeit in der du "aus Versehen" jemandem wehtun kannst weil es dann ein Reflex von dir sein konnte. Aber Notwehr kannst du so lange leisten wie du bedroht wirst logischerweise.
12/13/2013 15:44 hellocedii#23
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Hast du meinen Text gelesen?
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Originally Posted by .$Terra$. View Post
Die 3 Sekunden sind wohl relevant.

Wenn du als Reflex jemanden schlägst weil er dich geschlagen hat und er nun im Koma ist, ist es relevant ob es ein Reflexschlag war oder ein überlegter Schlag.

Bei einem überlegten Schlag kannst du belangt werden, für einen Reflexschlag bist du nicht verantwortlich, da er aus reinem Selbstschutz passiert.
Ja, ich habe deinen Text gelesen. Die rot markierte Aussage ist falsch.
12/13/2013 15:58 .$Terra$.#24
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Originally Posted by - Max View Post
Ja, ich habe deinen Text gelesen. Die rot markierte Aussage ist falsch.
Du verstehst es nicht oder?

Du kannst nicht einfach einen ins Koma boxen wenn du dir über diesen Schlag bewusst bist, dann biste dran.

Gleiche Waffe hin oder her. Wenn mir einer ne Schelle gibt darf ich ihn dann bis in den Tot ohrfeigen?????
12/13/2013 16:25 Everbeen#25
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Originally Posted by ☡★. View Post
Sry digga ^^
War nur spaß ja ?
Versteh den Sinn hinter deinem Post net.

Außerdem was reden hier alle von erschießen ?! Ich mein ja nur mitm Luftgewehr ins Bein zu schießen oder so :D

Und das mit dem verkriechen wenn einer kommt denk ich nicht. Ich denk gerade wenn man die auf frischer Tat ertappt bekommen die ehr Angst, dass man um Hilfe schreit und rennen wohl ehr weg als mich zusammenzuschlagen, was denen wohl zuviel Zeit kosten würde :D
12/13/2013 16:25 Chicken17#26
Quote:
§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Quote:
§ 33
Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Quote:
§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Quote:
(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Vorherige Gesetzesfassungen
Auf die Idee einfach mal im Gesetz nachzuschauen seid ihr nicht gekommen?
12/13/2013 16:27 ShishaHaZe#27
Wenn die eine Waffe haben darfst du ein gleiches Mittel zur Notwehr einsetzen
Sobald die euer Grundstück nur betreten darfst du den Theoretisch voll auf die fresse hauen
12/13/2013 16:30 savas159#28
Du darfst dich wehren. Jedoch darfst du keine "besseren" Waffen nutzen, denn dann gilt es nicht mehr als Notwehr. ZB wenn er ein Messer hat und du ne Schrotflinte. Aber am besten einfach net Baseball Schläger Zuhause lagern :). Denn wenn schon jmd einbricht wird er wahrscheinlich ne Waffe dabei haben.
12/13/2013 16:35 Everbeen#29
Mal das mit der Verteidigung weggelassen, hat keiner was zu den Anrufen zu sagen ? :D
12/13/2013 16:36 ☡★.#30
Wie gesagt..
Sorry diggar ..
War nur spaß ^^