Rechtliche Situation- Polenböller

11/26/2013 15:19 The Reloaded Robreload#16
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sind diese polenböller denn so verboten?
Sonst waeren sie ja wohl auch in Deutschland zugelassen :)

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Die aus Polen stammenden Silvesterknaller sind in Deutschland nicht zugelassen und haben eine Sprengwirkung, die über die der in Deutschland erhältlichen Böller deutlich hinausgeht. Während die hier für das Silvesterfeuerwerk zugelassenen Knallkörper nur mit maximal 6 Gramm Schwarzpulver gefüllt sein dürfen, werden in die polnischen Produkte 30, teilweise sogar 50 Gramm einer chemischen Mischung gefüllt, die nach Darstellung des Laborleiters Pyrotechnik bei der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), Dietrich Eckhardt, ähnlich wie Sprengstoff reagiert. Die von ihm "Blitzsatz" genannte Mischung enthält unter anderem Aluminiumpulver. Ein Gramm davon hat etwa die gleiche Sprengwirkung wie fünf bis sechs Gramm Schwarzpulver.Die Böller fallen daher unter das Sprengstoffgesetz.
11/26/2013 15:20 Disco Teka#17
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;)

Als Fahrer leistet er hilfe punkt aus ende
Eine Gruppe 10. Klässler geht auf eine Studienfahrt nach Warschau.
Sie nehmen den Bus, da es deutlich günstiger ist.
An der Grenze zurück nach Deutschland kommt es zu einer Kontrolle des Busses und wie der Zufall so will findet man in 4 Taschen illegal eingeführte "Polenböller".

Jetzt legen wir die Fakten auf den Tisch. Was willst du dem Busfahrer vorwerfen?
Soll er jeden durchsuchen? Kann der Fahrer in unserem Fall auch strafrechtlich rangenommen werden, wenn er unwissend über die Taten seiner Freunde war?

Jeder ist so lange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.
Hast du selbst geschrieben und so ist nunmal das Gesetz in Deutschland.

Aber da jeder Sachverhalt ein individueller Fall ist, kommt es immer darauf an wie sich der Fahrer gibt. Nervösität und unglaubwürdige Aussagen erhärten den Verdacht, dass er als Mittäter fungiert hat.

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Originally Posted by DavidG. View Post
sind diese polenböller denn so verboten?
Da sie eine größere Explosionskraft haben als unsere deutschen minimalistischen Böller, unterliegen sie einem Verbot nach dem Sprengstoffgesetz. Sie haben nicht die Klassifizierung gekriegt um in Deutschland gezündet zu werden.
11/26/2013 15:27 The Reloaded Robreload#18
Er kuendigt es hier ja an, somit macht er sich nach §27 StGB strafbar... da koennen wir diskutieren wie wir wollen.. es ist nun mal fakt

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jede Handlung, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.
11/26/2013 15:29 Disco Teka#19
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Originally Posted by The Reloaded Robreload View Post
Er kuendigt es hier ja an, somit macht er sich nach §27 StGB strafbar... da koennen wir diskutieren wie wir wollen.. es ist nun mal fakt
Wo kein Henker, da kein Richter.
Willst du ihn jetzt anzeigen?
Der Aufwand herauszufinden, wer hinter diesem Account steckt steht nicht zum Verhältnis mit dem Erfolg der Ermittlungen.
11/26/2013 15:31 The Reloaded Robreload#20
natuerlich nicht :) er muss im zweifelsfall die suppe ausloeffeln.. er weiß jetzt aber wofuer er belangt werden kann! .. bin raus aus dem thread
11/26/2013 15:34 DavidG.#21
Naja in Deutschland nicht zugelassen.. Deutschland übertreibt bei so einiges was das angeht
11/26/2013 15:35 Disco Teka#22
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Originally Posted by The Reloaded Robreload View Post
natuerlich nicht :) er muss im zweifelsfall die suppe ausloeffeln.. er weiß jetzt aber wofuer er belangt werden kann! .. bin raus aus dem thread
Das steht außer Frage. Es ist offensichtlich, dass, sagen wir, 5 junge Männer nach Polen fahren, kurz vor der Neujahrszeit, nichts anderes im Kopf haben als sich mit Böllern zu decken.
Es hätte mehr Planung gebraucht und vor allem nicht so kurzfristig.

Cya
11/26/2013 16:08 defize#23
1. Bekommt man die Dinger doch mittlerweile auch bei uns in jedem unseriösen Schuppen.
2. Wird man, wenn man nicht besonders auffällt, doch recht selten kontrolliert an der Grenze und wenn, dann wird man meist nicht sofort komplett durchsucht.

Zu der eigentlichen Frage: Wenn alle behaupten, du seist völlig unwissend gewesen, sollte dir nichts passieren. Muss aber zugeben, dass ich mich nicht besonders auskenne auf dem Gebiet.