Rechtliche Situation- Polenböller

11/25/2013 18:39 Mαhdin#1
Heyho, paar Freunde und ich wollen die Tage rüberfahren und Spaßmacher kaufen. Ich will allerdings keine kaufen und bin nur der Fahrer. Falls man von der Rennkontrolle bzw Zoll abgefangen wird, wie sieht es mit der Strafe aus? Für die, die was dabei haben (unter Jacke) und für speziell für mich, wenn ich nichts dabei habe sondern nur tanken war?
11/26/2013 13:03 Manu221338#2
Würde mich auch interessieren!
11/26/2013 13:16 .Smiley#3
Naja, da du davon weißt und sie fährst macht das dich bestimmt auch zum Mittäter :)
11/26/2013 13:23 Mαhdin#4
Ja aber dann würde man Ja sagen, dass man nichts davon wüsste und da die anderen es unter der jacke haben ist es Ja ihr persönliches zeug oder nicht?
11/26/2013 13:28 .Smiley#5
Das erklär mal der Polizei, dann musst du aber auch noch sagen wehalb DU als einziger Freund keine ahnung von den Machenschaften wusstest und wieso du mitgekommen bist
11/26/2013 13:29 mhaendler#6
Mich haben sie und einen Kumpel bei "Tschechischen Böller" erwischt, das gibt eine Anzeige wegen "Verstoß gegen das Sprengstoffeinfur Gesetzt und besitz von "Sprengstoff" (wenn ich mich Recht erinnere). Du als Fahrer bist theoretisch (mitgehangen, mitgefangen) es sei denn deine Freunde entlasseten dich zu 100% allerdings könnte dich das trotzdem nicht schützen!

Generell gilt, mitgehangen mit gefangen, außer wenn dich deine Freunde entlassten (theoretisch, kann es dir aber nicht zu 100% bestätigen)
11/26/2013 13:31 IchVerabschiedeMich#7
Ich hab da zwar keine Ahnung von würde aber sagen:
Sucht euch/dir einen Grund weshalb Ihr rüber gefahren, am besten einen der nicht Illegal ist, somit hast du eine ausrede das du nur dabei warst als Fahrer um nen schönen Tag dort zu haben und du von den Machenschaften deiner Freunde nichts wusstest.
11/26/2013 14:36 Real_Life#8
Keiner guter Grund - Anzeige
11/26/2013 14:44 The Reloaded Robreload#9
§ 27
Beihilfe


(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
11/26/2013 14:45 Against All Odds#10
Liefer ihnen enien guten grund und es passiert nix
11/26/2013 14:46 Traders#11
Wenn DU beweisen kannst, das du davon nichts wusstest, ist das kein Problem.
Nur leider ist es fasst unmöglich sowas zu beweisen..
11/26/2013 14:54 The Reloaded Robreload#12
Unschuldsvermutung


Quote:
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
11/26/2013 15:04 Disco Teka#13
Quote:
Originally Posted by The Reloaded Robreload View Post
§ 27
Beihilfe


(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
Wenn er eine plausible Erklärung hat, weshalb sie in Polen waren (nicht um Böller zu kaufen), wird ihm auch keine Mitschuld gegeben.

Am besten bei der Kontrolle die Freunde beschimpfen, was sie sich dabei gedacht haben ^^
11/26/2013 15:11 The Reloaded Robreload#14
Quote:
Originally Posted by Disco Teka View Post
Wenn er eine plausible Erklärung hat, weshalb sie in Polen waren (nicht um Böller zu kaufen), wird ihm auch keine Mitschuld gegeben.

Am besten bei der Kontrolle die Freunde beschimpfen, was sie sich dabei gedacht haben ^^

Quote:
Heyho, paar Freunde und ich wollen die Tage rüberfahren und Spaßmacher kaufen. Ich will allerdings keine kaufen und bin nur der Fahrer.
;)

Als Fahrer leistet er hilfe punkt aus ende
11/26/2013 15:16 DavidG.#15
sind diese polenböller denn so verboten?