Polizei - Fehlalarm

07/08/2013 09:00 Siriox#16
Quote:
wenn du ne Feuerwehr grundlos ausrücken lässt wirds richtig teuer.
Woher habt ihr das alle her ? ... stimmt nicht.

Auch musst du bei den sicher nichts zahlen wenn du z.B. Erdgas in deiner Wohnung riechst.
Als ob du erst Beweise suchen musst ob es wirklich Erdgas ist :D
07/08/2013 09:48 Taylorloved#17
Nein können sie nicht. weil du ja nicht umsonst angst hättst .



Viele Grüße,

Tari.
07/08/2013 09:54 prustel#18
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Originally Posted by Siriox View Post
Woher habt ihr das alle her ? ... stimmt nicht.

Auch musst du bei den sicher nichts zahlen wenn du z.B. Erdgas in deiner Wohnung riechst.
Als ob du erst Beweise suchen musst ob es wirklich Erdgas ist :D
Schon mal irgendwo einen Feuermelder aus Spaß ausgelöst? Glaub mal, dass ist richtig teuer :rolleyes:
07/08/2013 09:55 lachmichtot456#19
klar musst der bezahlen ihr hab keine ahnung scheiss kiddis fehl einsatz bei der polizei kostet aufjedenfall google einfachmal
07/08/2013 09:59 Czer0™#20
Denke nicht, dass dir da etwas in Rechnung gestellt wird. Du hast nicht vorsätzlich gehandelt, heißt, dass du nicht absichtlich Fehlalarm ausgelöst hast.
Außerdem wäre das schon nachvollziehbar, was du gemacht hast, schließlich war dein Kollege auf einmal weg und du warst voll angetrunken/besoffen. Also denke ich mal nicht, dass du dir darüber Sorgen machen musst.

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Originally Posted by lachmichtot456 View Post
klar musst der bezahlen ihr hab keine ahnung scheiss kiddis fehl einsatz bei der polizei kostet aufjedenfall google einfachmal
Bitte vorher informieren, bevor du so einen Müll postest.
07/08/2013 10:02 lachmichtot456#21
In Deutschland ist ein Falschalarm, der einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen, sind schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§ 145, § 145d StGB). Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern besteht kein Grund, die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen stellt Grundstückseigentümern zu deren Haus sie aufgrund eines Falschalarms einer Einbruchmeldeanlage ausgerückt ist, regelmäßig 87 € je Einsatz in Rechnung.[1]
Die Polizei in Hessen stellt bei einem Polizeieinsatz bei Falschalarm, d.h. bei Auslösung einer Alarm-, Gefahrenmelde-, Signal-, Warn- oder Notrufanlage, eines Notrufsystems oder einer vergleichbaren Anlage oder eines vergleichbaren Systems einschließlich technischer Störungen oder Unterbrechungen des Übertragungsweges zur Alarmweiterleitung, wenn von der Polizei Anhaltspunkte für eine Straftat oder eine Gefahrenlage nicht festgestellt werden, 125 € in Rechnung (siehe 5311 der Verwaltungskostenordnung).[2]
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Kosten für einen Feuerwehreinsatz, ausgelöst durch einen Falschalarm eines Brandmelders, zu tragen.[3] Dies ist unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter den Brandmelder eingebaut hat. Der Vermieter muss für den Schaden aufkommen.[4]

er muss zahlen
07/08/2013 10:03 Czer0™#22
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Originally Posted by lachmichtot456 View Post
Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten.
Damit hast du meine Aussage unterstützt, danke für's Zitieren. Somit muss er nicht bezahlen.

Ich bin mir nicht sicher, ob du weißt, was vorsätzlich bedeutet...
07/08/2013 10:13 lachmichtot456#23
der hat unter alkhol einfluuss angerufen so mit kann er mit mit besten wissen nicht schon sein
07/08/2013 12:09 Siriox#24
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Originally Posted by lachmichtot456 View Post
der hat unter alkhol einfluuss angerufen so mit kann er mit mit besten wissen nicht schon sein
Muss man mit rechnen wenn Alkohol zum Verkauf steht.
Dennoch hat das betrunkene Gehirn mit besten Wissen gehandelt und eben nicht vorsätzlich.
07/08/2013 12:22 Caedes.#25
Würde ma sagen du bist am arsch
07/08/2013 14:53 Chain Reaction#26
Hier spalten sich die Meinungen ja doch ein bisschen. Also wie gesagt, ich weiß leider nicht mehr was die Polizei noch alles zu mir gesagt hat. Die Dialoge sind größtenteils weg...
Trotzdem danke für die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich einfach abwarten.
07/08/2013 15:32 stygon#27
Ich glaubs nicht jetzt wird sone scheiße auf epvp mehr und mehr
07/08/2013 15:36 Siriox#28
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Originally Posted by Lukas Wayne View Post
Hier spalten sich die Meinungen ja doch ein bisschen. Also wie gesagt, ich weiß leider nicht mehr was die Polizei noch alles zu mir gesagt hat. Die Dialoge sind größtenteils weg...
Trotzdem danke für die ganzen Antworten. Vielleicht sollte ich einfach abwarten.
Geh doch einfach mal zur Polizei und frag nach.
07/08/2013 15:45 davidstylo#29
Nein, aber ich darf dass jetzt bezahlen xD
07/08/2013 15:50 No​rdi#30
Du hattest wirklich angst, ich schätze mal das gilt nur wenn ein paar Horstis Streiche spielen o.ä wenn du dich wirklich besorgt angestellt hast und nicht wie nen betrunkener horst der nichts versteht wirst dir nichts passieren.