Ich wusste gar nicht dass es so etwas wie ein "Unsicherheitszuschlag" gibt.
So wie ich es nun im Internet gelesen habe ist der Unsicherheitszuschalg ein "Mittel" des Finanzamt auf welches zurückgegriffen wird sofern die Steuererklärung zu spät eingereicht wird. Dabei kann es sich schon um 1nen Tag handeln. Wenn diese zu spät eingereicht wird dann kommt es zur Gewinnschätzung und zudem kann ein Unsicherheitszuschalg erhoben werden.
So habe ich es im Internet gelesen was es mit diesem Zuschalg auf sich hat. Du Sagst aber dein Freund hat diesen Zuschalg bekommen weil das Gericht sich 'Unsicher' ist ob er schwarz gearbeitet hat oder nicht?!
Kann es sein das dein Kollege seine Steuererklärung nicht richtig abgegeben hat o.ä. und dass es dabei gar nicht darum geht ob er schwarz gearbeitet hat oder nicht.
Weil der Punkt dass das Gericht sich unsicher ist ob er schwarz arbeitet oder nicht obwohl er ja eine Rechnung für diesen Auftrag hat halte ich für nicht sehr plausibel.
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