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Originally Posted by MrSm!th
Und du bist Anwalt mit einer für dieses Urteil ausreichenden Kompetenz?
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Ist er sicherlich nicht , ABER nur der reine Konsum ist nicht strafbar bei uns , wusstest du das noch nicht, ich denke mal doch?
Ich "denke" das die Polizei einen Anfangsverdacht hat auf den Besitz von BTM und deswegen die Vorladung kam.
Wer raucht wird wohl auch besitzen , so das logische denken einens erfahrenen Polizeibeamten.
Ich war mal so nett und habe einen Freund gefragt der bei der Polizei arbeitet seit 25 Jahren.
Wenn der TE hingeht , alles erklärt das er nur konsumiert hat und nichts besaß zu dem damaligen Zeitpunkt und sagt wem der Stoff gehörte , er muss nicht sagen wv gramm die Person hatte o. besitzt sondern er weiß es nicht wie viel.
Dann wird ihm nichts passieren , denn wie oben genannt nur der reine Konsum bringt keine Strafe mit sich sofern es nicht im Strassenverkehr zb geschah.