Skypeverläufe gelten nur auf EPVP nicht als Beweis, da EPVP diese Verläufe nicht auf ihre Richtigkeit prüfen kann.
Behörden können dies schon.
Behörden können dies schon.
Quote:
„Skype, der örtliche Skype-Partner oder der Betreiber bzw. Anbieter, der die Kommunikation ermöglicht, stellt personenbezogene Daten, Kommunikationsinhalte oder Verkehrsdaten Justiz-, Strafvollzugs- oder Regierungsbehörden zur Verfügung, die derartige Informationen rechtmäßig anfordern. Skype wird zur Erfüllung dieser Anforderung angemessene Unterstützung und Informationen bereitstellen, und Sie stimmen hiermit einer derartigen Offenlegung zu.[82] “
Das Einverständnis des Nutzers zur „Offenlegung“ wird somit von Skype im Kleingedruckten unterstellt. Die Weitergabe der Kommunikationsinhalte durch Skype an Behörden kann nicht direkt aus der Formulierung geschlossen werden, Skype räumt sich selber gemäß seiner Richtlinie zumindest die Befugnis dafür ein.