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Originally Posted by *_Kenshi_*
@Slusher
Schmerzensgeld geht ja mal garnicht....
mal ein kleiner Auszug aus Wikipedia :)
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist danach grundsätzlich gegeben bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 823 BGB, sowie in den weiteren gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen (vor allem § 253 BGB, daneben beispielsweise vertane Urlaubszeit, § 651f BGB, oder wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 15 und § 21 AGG).
keiner der genannten Vorraussetzungen wurde erfüllt.
Der Threadersteller wurde zwar betrogen, dennoch hat er mehr oder weniger bewusst etwas gekauft was dem Verkäufer nicht gehört.
Was auch gesetzlich nicht erlaubt ist.
(Das gleiche gilt für die verkauften Account)
Durch die Registration und mit jedem Login hat man sich damit einverstanden erklärt das der Account der GF gehört/die AGB's akzeptiert.
Selbst wenn das BGB über den AGB's steht, ändert es nichts daran das der Account nicht das eigentum des Verkäufers war.
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Was wollt ihr mit Wikischei*.. Nie was von einem Grunggesetzbuch gehört?
Ich kann in Wikischei* auch reinschreiben das du mir 5€ geben musst wen du das liest...
Dort kann jeder ich sags mal so "Nicht so schlaue", reinschreiben was er will.
Er kann Schmerzensgeldeinklagen! Wiso er hat Geistigen/Psychischen Schaden erlitten hatte Schlaflose Nächte, zu dem wie schon gesagt wurde geht das Gesetz vor die AGB. Er wird den Account bekommen, sammt den Sachen.
Ich Studiere Jura ;). Und habe selbst schon jemanden angezeigt.
Vorgeschichte:Ich wollte mir einen Acc kaufen, bla bla hab ich gemacht...
50€ hingeblättert... 1 Woche gings gut.. Hupala weg war er..
Anzeige erstattet, Den Account wieder zurück bekommen+er musste mir eine Entschädigung in Höhe von 175€ bezahlen und ein Bußgeld :awesome: