neues handy-->Umtausch?!

07/13/2011 23:07 Gentleman Jack#16
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Originally Posted by .Anonymous___™ View Post
Was ihr alle für einen Mist labert.
Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!
Packs zusammen so wie es war, nimm den Kassenzettel und brings zurück.
Wenn sie dich fragen wieso du es zurück bringst, sagst einfach ;
" Joa, ich habs für meine Schwester gekauft, aber sie will es nicht "
& basta. Die müssen es zurück nehmen!

Ähm, NEIN!

Der verkäufer ist nach einer frist von 2 wochen NICHT dazu verpflichtet das Gerät zurückzunehmen, wenn kein defekt vorliegt und es nicht Originalverpackt ist.

Sonst hätte ich mir z.B. nen 52" Flatscreen für die Frauenfußballwm kaufen können, da ich das paralypischefußballspektakel gerne in HD sehen möchte und ihn nach 2 wochen wieder umtauschen können....dies ist nicht möglich.

Wäre das Handy Originalverpackt wäre das alles kein problem.

zum Threadersteller...

Bevor du dir ein Handy kaufst, nutze die möglichkeit dir im Laden das gerät das du erwerben möchtest anzuschauen und zu testen.
07/14/2011 04:00 ~De@dly Silence~#17
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Originally Posted by .Anonymous___™ View Post
Was ihr alle für einen Mist labert.
Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!
Packs zusammen so wie es war, nimm den Kassenzettel und brings zurück.
Wenn sie dich fragen wieso du es zurück bringst, sagst einfach ;
" Joa, ich habs für meine Schwester gekauft, aber sie will es nicht "
& basta. Die müssen es zurück nehmen!
Ich lachte laut.
Besonders "Was ihr alle für einen Mist labert. Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!" in Verbindung mit "Die müssen es zurück nehmen!"
Da der Threadstarter das Telefon in einem normalen Geschäft gekauft hat (wovon ich mal ausgehe, da das hier mehrmals erwähnt wird) müssen "die" schonmal gar Nichts, solange kein Mangel am Gerät vorliegt.
Man hat kein Rückgaberecht, nur weil einem der Artikel nicht passt; wenn ein Händler etwas wegen Nichtgefallens zurücknimmt, dann ist das reine Kulanz.
[Quellen: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 5. Absatz;
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 1. Absatz;
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 5. Post]

@Threadstarter: Bei solchen Großen Unternehmen wie Expert hat man oft gute Chancen, die gekaufte Ware zurückzugeben, wenn man denen schildert, wieso man es zurückgeben will. Wenn du da hingehst und denen erklärst, dass du dir das Telefon zu Hause genauer angeschaut hast, und feststellen musstest, dass es doch nicht das ist, wonach du suchst, dann hast du eine reelle Chance, dass die Verkaufsperson, falls sie denn nett ist, das Telefon zurücknimmt und dir den Kaufpreis erstattet, aber das ist, wie schon gesagt, reine Kulanz.

//edit: Ich gehe mal alle Beiträge durch und kommentiere einige ein bisschen...

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Originally Posted by micha444 View Post
Zitat von dem Kassenbon: "Geöffnete Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" u.ä. trotzdem ?^^
Das ist so nur halbwegs richtig. Generell hat man bei im Geschäft gekauften Waren kein Rückgaberecht (siehe oben), wenn jedoch ein Mangel besteht kann man natürlich auch geöffnete Waren umtauschen.

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Originally Posted by hofo View Post


7 Tage rückgaberecht hat man immer, allerdings nicht bei elektronischen Sachen wie deinem Fall, da du es geöffnet hast, könntest ja alles aus dem Handy rausgenommen haben etc., und das zu überprüfen würde wohl zu lange dauern!
Falsch, siehe oben.

Quote:
Originally Posted by prustel View Post
Dies gilt NICHT bei online Händlern, diese garantieren eigt. immer 14 Tage Rückgaberecht.
Richtig, jedoch garantieren Onlinehändler das nicht nur, sie müssen es laut Fernabsatzgesetz sogar machen.

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Originally Posted by Gentleman Jack View Post
Sonst hätte ich mir z.B. nen 52" Flatscreen für die Frauenfußballwm kaufen können, da ich das paralypischefußballspektakel gerne in HD sehen möchte und ihn nach 2 wochen wieder umtauschen können....dies ist nicht möglich.
:D

Quote:
Originally Posted by Gentleman Jack View Post
Wäre das Handy Originalverpackt wäre das alles kein problem.
Das ist meiner Meinung nach auch falsch, da ja ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und das Handy auch Originalverpackt unter die Selben Gesetze fällt, wie ein ausgepacktes Handy.

__________

So, das war mein (etwas länger als geplanter) Post und ich verweise vorsichtshalber mal darauf, dass ich nicht befugt bin, Rechtsauskünfte zu erteilen und alles von mir Geschriebene eher eine Zusammenfassung angesammelten Wissens ist und keine Rechtsauskunft.
07/14/2011 08:34 .SaFe#18
Ich habe das Handy ausgepackt und musste leider feststellen, dass es nicht auf ihre Beschreibung passt.
Nun ist es also mein gutes Recht, das Handy wieder umzutauschen.

Sag das ;)
07/14/2011 12:45 Independenza#19
ganz neu? verkaufs bei ebay...
komplett neu , nie benutzt... u.s.w
bekommst sicher das geld rein ( komt aber schon aufs handy an^^)
07/14/2011 13:03 Mister Joy#20
Also bei dem Expert in meiner Stadt, haben sie schonmal ein geöffnetes Produkt zurückgenommen. Ich weiß ja nicht wie es bei dir ist, aber bei unsrem machen die immer diese Kunststoffbänder um die Verpackungen rum.

Naja jedenfalls war dieses einmal ab und sie nahmen es trotzdem zurück.
Manche geben nur Gutscheine raus, andre das Bargeld(damit das Geld bei dem Laden bleibt :P)

Ich glaub ich sagte etwas von, es war ein Geschenk für jemanden, allerdings hatte die Person dieses schon.
07/14/2011 18:04 xSilla.#21
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Originally Posted by .Anonymous___™ View Post
Was ihr alle für einen Mist labert.
Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!
Packs zusammen so wie es war, nimm den Kassenzettel und brings zurück.
Wenn sie dich fragen wieso du es zurück bringst, sagst einfach ;
" Joa, ich habs für meine Schwester gekauft, aber sie will es nicht "
& basta. Die müssen es zurück nehmen!
Tja du Opfer, die anderen bestätigen aber leider meine Meinung, schon scheiße wa? Also wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die hässliche Fresse halten bevor man andre beleidigt. :rolleyes: Und vielleicht mal dein kleines Hirn vorm Schreiben einschalten.;)
07/14/2011 18:05 X_Core#22
Wenn du es im Internet von einem Händler gekauft hast, hast du immer 14 Tage Rückgaberecht.
07/14/2011 18:20 ~De@dly Silence~#23
Quote:
Originally Posted by X_Core View Post
Wenn du es im Internet von einem Händler gekauft hast, hast du immer 14 Tage Rückgaberecht.
Hat er aber nicht...
07/15/2011 00:23 Wago™#24
kulanzgründen es heisst kolanz nicht kulanz <.<
07/15/2011 00:29 Kyrishix#25
Mhm.. ich würde es halt "ausversehen" beschädigen... Sollte aber 100% echt aussehen..
Oder du trittst drauf, so das der Bildschirm or what ever beschädigt und nicht mehr benutzt werden kann, meldest dies deiner Versicherung und sagst es sei ausversehen nen Freund drauf getreten.
Dann bekommst du eigentlich das Geld von der Versicherung.. Muss halt nur echt aussehen.. Ist halt Betrugsfall aber.. naja.. :awesome:
07/15/2011 00:50 H@RDC0RE#26
Quote:
Originally Posted by .RuBiX' View Post
Mhm.. ich würde es halt "ausversehen" beschädigen... Sollte aber 100% echt aussehen..
Oder du trittst drauf, so das der Bildschirm or what ever beschädigt und nicht mehr benutzt werden kann, meldest dies deiner Versicherung und sagst es sei ausversehen nen Freund drauf getreten.
Dann bekommst du eigentlich das Geld von der Versicherung.. Muss halt nur echt aussehen.. Ist halt Betrugsfall aber.. naja.. :awesome:
das würd ich lassen

ich würd einfach zum händler gehen und fragen ob du das geld wieder bekommst
die meisten unternehmen nehmen das gerät wieder zurück, fragen dann nach einem grund und gut ist
mehr als nein können sie ja nicht sagen
07/15/2011 01:15 ~De@dly Silence~#27
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Originally Posted by Regendo View Post
kulanzgründen es heisst kolanz nicht kulanz <.<
TROLOLOL


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Originally Posted by .RuBiX' View Post
Mhm.. ich würde es halt "ausversehen" beschädigen... Sollte aber 100% echt aussehen..
Oder du trittst drauf, so das der Bildschirm or what ever beschädigt und nicht mehr benutzt werden kann, meldest dies deiner Versicherung und sagst es sei ausversehen nen Freund drauf getreten.
Dann bekommst du eigentlich das Geld von der Versicherung.. Muss halt nur echt aussehen.. Ist halt Betrugsfall aber.. naja.. :awesome:
Wenn der Freund drauftritt (oder man sowas zumindest behauptet...), muss dann nicht dessen Versicherung zahlen und würden dann nicht die Kosten für die Versicherung des Freundes steigen?