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Originally Posted by .Anonymous___™
Was ihr alle für einen Mist labert.
Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!
Packs zusammen so wie es war, nimm den Kassenzettel und brings zurück.
Wenn sie dich fragen wieso du es zurück bringst, sagst einfach ;
" Joa, ich habs für meine Schwester gekauft, aber sie will es nicht "
& basta. Die müssen es zurück nehmen!
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Ich lachte laut.
Besonders "Was ihr alle für einen Mist labert. Wenn man keine verdammte Ahnung hatt, soll man einfach mal's Maul halten!" in Verbindung mit "Die müssen es zurück nehmen!"
Da der Threadstarter das Telefon in einem normalen Geschäft gekauft hat (wovon ich mal ausgehe, da das hier mehrmals erwähnt wird)
müssen "die" schonmal gar Nichts, solange kein Mangel am Gerät vorliegt.
Man hat kein Rückgaberecht, nur weil einem der Artikel nicht passt; wenn ein Händler etwas wegen Nichtgefallens zurücknimmt, dann ist das reine Kulanz.
[Quellen:
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 5. Absatz;
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 1. Absatz;
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], 5. Post]
@Threadstarter: Bei solchen Großen Unternehmen wie Expert hat man oft gute Chancen, die gekaufte Ware zurückzugeben, wenn man denen schildert, wieso man es zurückgeben will. Wenn du da hingehst und denen erklärst, dass du dir das Telefon zu Hause genauer angeschaut hast, und feststellen musstest, dass es doch nicht das ist, wonach du suchst, dann hast du eine reelle Chance, dass die Verkaufsperson, falls sie denn nett ist, das Telefon zurücknimmt und dir den Kaufpreis erstattet, aber das ist, wie schon gesagt, reine Kulanz.
//edit: Ich gehe mal alle Beiträge durch und kommentiere einige ein bisschen...
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Originally Posted by micha444
Zitat von dem Kassenbon: "Geöffnete Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" u.ä. trotzdem ?^^
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Das ist so nur halbwegs richtig. Generell hat man bei im Geschäft gekauften Waren kein Rückgaberecht (siehe oben), wenn jedoch ein Mangel besteht kann man natürlich auch geöffnete Waren umtauschen.
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Originally Posted by hofo
7 Tage rückgaberecht hat man immer, allerdings nicht bei elektronischen Sachen wie deinem Fall, da du es geöffnet hast, könntest ja alles aus dem Handy rausgenommen haben etc., und das zu überprüfen würde wohl zu lange dauern!
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Falsch, siehe oben.
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Originally Posted by prustel
Dies gilt NICHT bei online Händlern, diese garantieren eigt. immer 14 Tage Rückgaberecht.
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Richtig, jedoch garantieren Onlinehändler das nicht nur, sie müssen es laut Fernabsatzgesetz sogar machen.
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Originally Posted by Gentleman Jack
Sonst hätte ich mir z.B. nen 52" Flatscreen für die Frauenfußballwm kaufen können, da ich das paralypischefußballspektakel gerne in HD sehen möchte und ihn nach 2 wochen wieder umtauschen können....dies ist nicht möglich.
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:D
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Originally Posted by Gentleman Jack
Wäre das Handy Originalverpackt wäre das alles kein problem.
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Das ist meiner Meinung nach auch falsch, da ja ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde und das Handy auch Originalverpackt unter die Selben Gesetze fällt, wie ein ausgepacktes Handy.
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So, das war mein (etwas länger als geplanter) Post und ich verweise vorsichtshalber mal darauf, dass ich nicht befugt bin, Rechtsauskünfte zu erteilen und alles von mir Geschriebene eher eine Zusammenfassung angesammelten Wissens ist und
keine Rechtsauskunft.